Behandlungspflege bezeichnet in der Pflegebranche alle Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung hin von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden. Sie umfasst die medizinische Versorgung und Therapie von Patienten und ist ein integraler Bestandteil der Gesamtpflege.
Die Behandlungspflege ist ein zentraler Bereich innerhalb der professionellen Pflege und wird in zwei Kategorien unterteilt: Die sogenannte Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1 und 2. Während die Leistungsgruppe 1 einfache Tätigkeiten umfasst, die auch von Pflegehilfskräften durchgeführt werden können, beinhaltet die Leistungsgruppe 2 komplexere Maßnahmen, die eine spezielle Qualifikation erfordern und nur von examinierten Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen.
Die Behandlungspflege dient dazu, den Gesundheitszustand des Patienten zu stabilisieren, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Sie ist eng mit der ärztlichen Behandlung verknüpft und erfolgt immer auf Anordnung eines Arztes.
Zu den Aufgaben der Behandlungspflege gehören beispielsweise:
Der Begriff „Behandlungspflege“ ist in der Pflegebranche seit den 1970er Jahren gebräuchlich und hat seinen Ursprung in der Unterscheidung zwischen der Grundpflege, die auf die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse des Patienten abzielt, und der Behandlungspflege, die speziell medizinisch-therapeutische Maßnahmen umfasst.