Pflegegeldrechner – Berechnen Sie Ihren Anspruch in wenigen Sekunden

Mit unserem kostenlosen Pflegegeldrechner 2025 berechnen Sie schnell Ihren Anspruch – einfach Pflegegrad und genutzte Sachleistungen eingeben!

Laptop mit Pflegegeldrechner und Pflegekraft daneben
Pflegekraft erklärt Pflegegeldberechnung am Laptop

Pflegegeldrechner – So funktioniert die Berechnung

Mit unserem Pflegegeldrechner 2025 können Sie einfach herausfinden, wie viel Pflegegeld Sie erhalten. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Pflegegeldsätzen der Pflegeversicherung.

Falls Sie sowohl Pflegegeld als auch ambulante Pflegesachleistungen nutzen, spricht man von Kombinationspflege. Unser Rechner Kombinationspflege berücksichtigt diese spezielle Berechnungsmethode automatisch.

Schritt 1

Wählen Sie Ihren Pflegegrad (2-5)

Schritt 2

Geben Sie die Höhe der bereits genutzten Sachleistungen ein

Schritt 3

Klicken Sie auf „Berechnen“ und erfahren Sie Ihren Anspruch!

Pflegegeldrechner

Pflegegeldrechner

Wähle das Jahr aus, um die Pflegeleistungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu berechnen.
Der Pflegegrad beschreibt den Pflegebedarf. Er wird durch die Pflegekasse oder den medizinischen Dienst festgelegt.
Tragen Sie hier die monatlichen Kosten des ambulanten Pflegedienstes ein, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Ihr Ergebnis:

Genutzte Pflegekassenleistung:

-

Verbleibendes Pflegegeld:

-

Pflegegeld Tabelle 2024 & 2025 – So viel steht Ihnen zu

Pflegegeld 2025 (ab Januar gültig)

PflegegradPflegegeld ambulantSachleistung ambulantEntlastungsbetragLeistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 10,00 Euro0,00 Euro131,00 Euro131,00 Euro
Pflegegrad 2347,00 Euro796,00 Euro131,00 Euro805,00 Euro
Pflegegrad 3599,00 Euro1497,00 Euro131,00 Euro1319,00 Euro
Pflegegrad 4800,00 Euro1859,00 Euro131,00 Euro1875,00 Euro
Pflegegrad 5990,00 Euro2299,00 Euro131,00 Euro2096,00 Euro

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Pflegegeld 2024

PflegegradPflegegeld ambulantSachleistung ambulantEntlastungsbetragLeistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 10,00 Euro0,00 Euro125,00 Euro125,00 Euro
Pflegegrad 2332,00 Euro761,00 Euro125,00 Euro770,00 Euro
Pflegegrad 3573,00 Euro1432,00 Euro125,00 Euro1262,00 Euro
Pflegegrad 4765,00 Euro1778,00 Euro125,00 Euro1775,00 Euro
Pflegegrad 5947,00 Euro2200,00 Euro125,00 Euro2005,00 Euro

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Pflegegeld beantragen – So geht’s

  1. Pflegegrad feststellen lassen
    Um Pflegegeld zu beantragen, benötigen Sie eine offizielle Einstufung in einen Pflegegrad. Dies geschieht durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten).


    💡 Vermeiden Sie eine zu niedrige Einstufung! Eine falsche Bewertung kann dazu führen, dass Sie weniger Pflegegeld erhalten, als Ihnen zusteht. Jetzt kostenlosen Beratungstermin buchen: Hier klicken 🚀

  2. Antrag auf Pflegegeld stellen
    Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann das Pflegegeld formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Oft genügt ein kurzes Schreiben, ein Anruf oder eine E-Mail. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann das erforderliche Formular zur Verfügung.

    💡 Tipp: Manche Pflegekassen bieten die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach.

  3. Pflegegeld erhalten
    Nach Bewilligung wird das Pflegegeld monatlich direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.

Guten Tag, ich bin Thomas

Eine Bitte: Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Pflegegeldrechner?

Ein Tool, mit dem Sie schnell berechnen können, wie viel Pflegegeld Ihnen oder Ihren Angehörigen zusteht.

Ja, unser Pflegegeldrechner 2025 kostenlos hilft Ihnen ohne Gebühren.

Ja, unser Rechner berechnet genau, wie viel Pflegegeld Sie erhalten, wenn Sie zusätzlich Sachleistungen nutzen.

Ja! Unser Pflegegeldrechner ist für verschiedene Jahre verfügbar. Dafür einfach das Jahr auswählen. 

Der Pflegegeldrechner ermittelt Ihren Anspruch basierend auf dem Pflegegrad und den genutzten Pflegesachleistungen.

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden.

Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.

Ja! Neben Pflegegeld gibt es z. B. Kombinationspflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag, die kombiniert genutzt werden können.

Nein, Pflegegeld ist steuerfrei, da es eine Sozialleistung ist.