Das Ordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der Regelungen enthält, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen. Es bildet den rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben und die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger sowie der Institutionen in einer Gesellschaft.
Das Ordnungsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungsbereichen, darunter öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheitswesen, Umweltschutz und vieles mehr. Es regelt das Verhalten der Bürger im öffentlichen Raum und schützt die Rechte und Freiheiten der Einzelnen. Im Kontext der Pflege hat das Ordnungsrecht eine besondere Bedeutung, da es Vorgaben zur Qualität der Pflege, zum Umgang mit Patientendaten und zur Einhaltung von Hygienestandards macht.
Ein Beispiel für die Anwendung des Ordnungsrechts in der Pflege ist das Heimgesetz, das den Betrieb von Pflegeheimen regelt. Es legt fest, welche Anforderungen an die Einrichtung gestellt werden, welche Rechte und Pflichten die Bewohner haben und wie der Betrieb überwacht wird.
Der Begriff „Ordnungsrecht“ stammt aus dem deutschen Rechtssystem und hat seine Wurzeln im römischen Recht, das bereits Regeln für die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufgestellt hat.