Der Pflegepauschbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die in Deutschland von den Finanzbehörden für die Pflege von Angehörigen zu Hause gewährt wird. Er ist eine Art steuerlicher Ausgleich für jene, die sich um die Pflege von bedürftigen Angehörigen kümmern.
Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit des gepflegten Familienmitglieds ab. Er ist unabhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen der pflegenden Person und dem Pflegebedürftigen. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause ohne Bezahlung erfolgt und der Pflegebedürftige in Deutschland lebt. Der Pflegepauschbetrag kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz zugewiesen bekommen hat.
Ein Beispiel für die Anwendung des Pflegepauschbetrags ist der Fall einer Person, die ihren pflegebedürftigen Vater zu Hause pflegt. Die Person kann den Pflegepauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen und so eine steuerliche Erleichterung erhalten.
Der Pflegepauschbetrag wurde eingeführt, um die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen zu Hause zu fördern und finanziell zu entlasten. Er ist eine Anerkennung für den hohen persönlichen Einsatz, den Pflegepersonen erbringen.