Was ist die Begutachtungsrichtlinie?

Die Begutachtungsrichtlinie ist ein gesetzlicher Leitfaden, der die Anforderungen und Kriterien festlegt, die bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einer Person berücksichtigt werden müssen. Sie dient als Grundlage für die Erstellung eines Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Begutachtungsdienste.

Zusätzliche Informationen

Die Begutachtungsrichtlinie wurde im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Sie stellt einen Paradigmenwechsel in der Pflegebegutachtung dar, da sie den bisherigen, auf körperlichen Einschränkungen basierenden Pflegebedürftigkeitsbegriff durch einen neuen, ganzheitlichen Begriff ersetzt. Dieser berücksichtigt nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen sowie Belastungen in der Alltagsbewältigung. Die Begutachtungsrichtlinie legt sechs Bereiche (Module) fest, die bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen sind: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Beispiele

Ein praktisches Beispiel für die Anwendung der Begutachtungsrichtlinie könnte der Fall einer älteren Person sein, die unter Demenz leidet. Nach der alten Pflegebegutachtung hätte diese Person möglicherweise keinen Anspruch auf Pflegeleistungen gehabt, da ihre körperlichen Fähigkeiten noch relativ intakt sind. Nach der neuen Begutachtungsrichtlinie würden jedoch auch ihre kognitiven Einschränkungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten im Alltag berücksichtigt, wodurch sie als pflegebedürftig eingestuft und entsprechende Leistungen erhalten könnte.

Herkunft

Die Begutachtungsrichtlinie wurde im Rahmen der Pflegereform 2016 eingeführt, um eine gerechtere und umfassendere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Sie basiert auf dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der im Zuge der Reform eingeführt wurde und der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Verwandte Begriffe: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegestufen.