Was ist die Remonstrationspflicht?

Die Remonstrationspflicht ist eine wichtige Verpflichtung für Pflegefachkräfte, bei der sie die ärztliche Anordnung in Frage stellen und remonstrieren (protestieren) müssen, wenn sie der Meinung sind, dass die Durchführung dieser Anordnung dem Patienten schaden könnte.

Zusätzliche Informationen

Diese Pflicht ist im deutschen Berufsrecht für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen verankert und stellt einen wichtigen Schutzmechanismus für Patienten dar. Sie basiert auf dem Grundsatz, dass Pflegekräfte, die unmittelbar mit Patienten arbeiten, in einer besseren Position sind, um den Zustand der Patienten zu beurteilen und potenziell schädliche Behandlungsentscheidungen zu erkennen.

Beispiele

Ein Beispiel für die Remonstrationspflicht könnte eine Situation sein, in der ein Arzt eine hohe Dosis eines Medikaments verordnet, die Pflegekraft jedoch bemerkt, dass der Patient aufgrund einer kürzlich aufgetretenen Gesundheitsveränderung diese Dosis möglicherweise nicht vertragen kann. In diesem Fall würde die Pflegekraft die ärztliche Anordnung remonstrieren und eine Anpassung oder Überprüfung der Behandlung verlangen.

Herkunft oder Etymologie

Das Wort „Remonstration“ leitet sich vom lateinischen „remonstrare“ ab, was „aufzeigen“ oder „hinweisen“ bedeutet. In diesem Kontext bezieht es sich auf die Pflicht, auf mögliche Bedenken oder Probleme im Interesse des Patientenwohls hinzuweisen.