Die Durchführungsverantwortung ist ein Begriff aus der Pflege und bezeichnet die Verantwortung der Pflegekräfte für die korrekte und fachgerechte Umsetzung der ärztlicherseits angeordneten Maßnahmen und Pflegeinterventionen.
Die Durchführungsverantwortung beinhaltet auch eine gewisse Eigenverantwortung der Pflegekräfte hinsichtlich des eigenen pflegerischen Handelns. Pflegekräfte müssen in der Lage sein, die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Risiken von ärztlichen Anordnungen zu erkennen und gegebenenfalls zu hinterfragen. Sie müssen sich ihrer Kompetenzen und Grenzen bewusst sein und dürfen nur Maßnahmen durchführen, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
Ärzte tragen die Anordnungsverantwortung für medizinische Maßnahmen und Behandlungen, während Pflegekräfte die Durchführungsverantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen tragen. Dies erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften.
Ein typisches Beispiel für die Durchführungsverantwortung in der Pflege ist die Medikamentenvergabe. Der Arzt ordnet die Medikamente an, aber die Pflegekraft ist verantwortlich für die korrekte Verabreichung, Überwachung der Wirkung und Erfassung möglicher Nebenwirkungen. Sie muss auch sicherstellen, dass der Patient die Medikamente wie verordnet einnimmt.
Ein weiteres Beispiel ist die Durchführung von körpernahen Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel die Körperpflege, das An- und Ausziehen, die Mobilisation oder die Ernährung. Auch hier liegt die Durchführungsverantwortung bei der Pflegekraft.
Der Begriff Durchführungsverantwortung stammt aus dem Gesundheitswesen und ist in den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften zu finden. Er unterstreicht die Bedeutung der professionellen Pflege im Gesundheitssystem und fördert die Eigenverantwortung der Pflegekräfte für ihr pflegerisches Handeln.