Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch durch eine zugelassene Pflegekraft oder einen Pflegedienst bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen. Ziel dieses Besuches ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und zu verbessern.

Zusätzliche Informationen

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung einer angemessenen Pflege. Bei diesem Besuch berät die Pflegefachkraft die pflegenden Angehörigen oder sonstigen Pflegepersonen in Fragen der Pflege, prüft die häusliche Pflegesituation und gibt gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege. Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und kann von halbjährlich bis vierteljährlich variieren.

Beispiele

Ein Beispiel für einen Beratungsbesuch könnte sein, dass eine Pflegefachkraft zu einem Patienten mit Pflegegrad 3 kommt, der von seiner Tochter gepflegt wird. Die Pflegefachkraft überprüft, ob die Tochter die notwendigen Pflegemaßnahmen korrekt durchführt, gibt Tipps zur Verbesserung der Pflege und beantwortet eventuelle Fragen.

Herkunft

Die gesetzliche Regelung für den Beratungsbesuch wurde mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 in das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) aufgenommen. Ziel war es, die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen besser zu unterstützen.