Ein Beratungseinsatz, auch Beratungsbesuch genannt, ist ein Besuch von qualifizierten Pflegefachkräften bei Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, um diese hinsichtlich der Pflege zu beraten, zu unterstützen und zu informieren. Der Beratungseinsatz ist gesetzlich verankert und dient der Sicherstellung und Verbesserung der Qualität in der häuslichen Pflege.
Beratungseinsätze sind in Deutschland gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Sie dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und zu verbessern, Pflegefehler zu vermeiden und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Beratungseinsätze werden von zugelassenen Pflegediensten durchgeführt und von der Pflegekasse finanziert.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Bei Pflegegrad 1 und 2 sind halbjährliche Beratungseinsätze vorgeschrieben, bei Pflegegrad 3, 4 und 5 müssen diese vierteljährlich stattfinden.
Ein Beratungseinsatz kann beispielsweise folgende Inhalte umfassen: Beratung zur Verbesserung der Pflegesituation, Unterstützung bei der Anwendung von Pflegehilfsmitteln, Information über zusätzliche Unterstützungsangebote oder Hilfe bei der Organisation der Pflege.
Der Begriff „Beratungseinsatz“ stammt aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die soziale Pflegeversicherung in Deutschland regelt. Hier wurde er im Zuge der Pflegereformen eingeführt, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und zu verbessern.