Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige bereitgestellt wird, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren. Dieser Betrag wird monatlich gewährt und dient dazu, die Pflegepersonen zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der Entlastungsbetrag ist ein Bestandteil des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das im Jahr 2015 eingeführt wurde. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat steht Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung leben. Der Betrag kann für Leistungen verwendet werden, die von anerkannten Anbietern erbracht werden, darunter Alltagshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsangebote. Der Entlastungsbetrag ist nicht übertragbar und bei Nichtinanspruchnahme verfällt er am Ende des Kalenderjahres.
Ein Beispiel für die Verwendung des Entlastungsbetrags könnte die Beauftragung eines professionellen Betreuungsdienstes sein, der regelmäßige Besuche und Aktivitäten für den Pflegebedürftigen organisiert, um dessen soziale Interaktion und geistige Aktivität zu fördern. Ein weiteres Beispiel könnte die Einstellung einer Haushaltshilfe sein, um die Pflegeperson bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben zu entlasten.
Der Begriff „Entlastungsbetrag“ stammt aus dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das 2015 in Deutschland eingeführt wurde. Das Gesetz zielte darauf ab, die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verbessern und mehr Betreuungs- und Entlastungsleistungen bereitzustellen.