Der Pflegegrad ist ein Maßstab, der das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit einer Person in Deutschland bestimmt. Er ersetzt seit 2017 den vorherigen Begriff der Pflegestufe.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere von den Pflegekassen beauftragte Prüfdienste. Hierbei wird das selbständige Ausüben von Alltagsaktivitäten und die Fähigkeit zur Selbstversorgung bewertet. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit anzeigt.
Ein Beispiel für Pflegegrad 1 wäre eine Person, die nur leichte Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags hat, beispielsweise Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Ein Beispiel für Pflegegrad 5 wäre eine Person, die dauerhafte medizinische Versorgung benötigt und bei der alle Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe erfordern.
Der Begriff Pflegegrad wurde mit der Pflegereform im Jahr 2017 eingeführt, um eine genauere und individuellere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Vor 2017 wurde die Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen eingeteilt.