Ein Pflegevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst und einer pflegebedürftigen Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter. Dieser regelt im Detail die Art und den Umfang der zu erbringenden Pflegeleistungen, die Kosten und die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Im Pflegevertrag werden spezifische Aspekte wie die Pflegeleistung, Pflegezeiten, Kosten, Kündigungsfristen und weitere individuelle Vereinbarungen festgelegt. Er dient der Transparenz und Sicherheit für beide Parteien und legt den rechtlichen Rahmen für die Pflege fest. Ein Pflegevertrag ist verpflichtend für alle Pflegeeinrichtungen und -dienste, die Leistungen nach § 120 SGB XI erbringen.
Ein Beispiel für einen Pflegevertrag könnte die Vereinbarung mit einem ambulanten Pflegedienst sein. Der Vertrag könnte festlegen, dass der Pflegedienst täglich eine Stunde zur Hilfeleistung beim Aufstehen, Waschen und Anziehen in die Wohnung des Pflegebedürftigen kommt. Es können auch Regelungen zur Notfallversorgung oder Betreuungsleistungen enthalten sein.
Der Begriff „Pflegevertrag“ leitet sich von den Wörtern „Pflege“, was die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen bedeutet, und „Vertrag“, was eine bindende Abmachung zwischen zwei oder mehr Parteien ist, ab.