Die Begutachtung bezeichnet in der Pflege eine systematische Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Pflegebedürftigkeit einer Person, um den individuellen Pflegebedarf und den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Die Begutachtung ist ein zentraler Bestandteil der Pflegeplanung und wird in der Regel von qualifizierten Pflegefachkräften oder medizinischen Gutachtern durchgeführt. Sie umfasst eine umfassende Beurteilung der physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Patienten. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Auf Basis dieser Begutachtung wird der Pflegegrad ermittelt und ein individueller Pflegeplan erstellt.
Ein Beispiel für eine Begutachtung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Hierbei wird die Person von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) besucht und nach einem standardisierten Verfahren beurteilt. Die Begutachtung umfasst eine Prüfung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie der Selbstständigkeit der Person. Auf Basis der Begutachtung wird ein Punktwert ermittelt, der den Pflegegrad bestimmt.
Der Begriff „Begutachtung“ stammt aus dem juristischen Bereich und bezeichnet die Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Sachverständigen. Im Kontext der Pflege wurde der Begriff übernommen und bezeichnet nun die Beurteilung des Pflegebedarfs einer Person durch eine qualifizierte Fachkraft.