Eine Kombinationsleistung bezeichnet in der Pflege die Kombination aus Sachleistung (z.B. Dienstleistungen von Pflegediensten) und Pflegegeld. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege flexibel und individuell zu gestalten.
Das Konzept der Kombinationsleistung wurde eingeführt, um eine personalisierte Pflege zu ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Umständen der Pflegebedürftigen gerecht wird. Sie bietet die Möglichkeit, Teile der Pflege selbst zu übernehmen (wofür Pflegegeld gezahlt wird) und Teile von professionellen Diensten durchführen zu lassen (wofür Sachleistungen gezahlt werden).
Ein Beispiel für eine Kombinationsleistung könnte sein: Eine Person mit Pflegegrad 3 entscheidet sich dafür, die Körperpflege selbst zu übernehmen und erhält dafür ein Pflegegeld. Für die medizinische Versorgung und die Haushaltsführung beauftragt sie jedoch einen ambulanten Pflegedienst und erhält dafür Sachleistungen.
Der Begriff „Kombinationsleistung“ stammt aus dem deutschen Sozialrecht und wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung etabliert, um mehr Flexibilität und Individualität in der Pflege zu ermöglichen.