Elternunterhalt ist eine gesetzliche Verpflichtung, die vorschreibt, dass Kinder für die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Altersarmut aufkommen müssen, wenn diese selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Die Verpflichtung zum Elternunterhalt ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob und in welcher Höhe Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden können. Dazu gehören unter anderem das Einkommen und Vermögen der Kinder sowie der Bedarf der Eltern. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Eltern können die Kosten für ein Pflegeheim oder eine ambulante Pflege schnell sehr hoch werden. Sind die Eltern nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen, kann vom Sozialamt ein sogenannter Elternunterhalt gefordert werden.
Ein Beispiel für Elternunterhalt könnte sein, dass ein Elternteil in ein Pflegeheim umzieht, weil er oder sie nicht mehr in der Lage ist, alleine zu leben. Die Kosten für das Pflegeheim übersteigen die Rente und das Vermögen des Elternteils. In diesem Fall kann das Sozialamt die Kinder des Elternteils zur Zahlung von Elternunterhalt heranziehen, um die Differenz zu decken.
Der Begriff Elternunterhalt stammt aus dem deutschen Familienrecht und bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung von Kindern, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.