Die Familienpflegezeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit oder Teilzeitbeschäftigung,
die es Berufstätigen in Deutschland ermöglicht, ihre Arbeitszeit temporär zu reduzieren,
um nahe Angehörige zu pflegen. Diese Regelung soll die Vereinbarkeit von Beruf und
Pflegeverantwortung erleichtern und wird durch das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) gestützt.
Die Familienpflegezeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu
zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um sich um
pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Während dieser Zeit erhalten die Pflegenden ein
teilweises Gehalt, das durch ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben ergänzt werden kann, um Einkommenseinbußen auszugleichen.
Das Darlehen wird nach Ende der Familienpflegezeit zurückgezahlt, wenn die Arbeitszeit wieder
erhöht wird und das reguläre Gehalt fließt.
Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Familienpflegezeit und die konkreten Konditionen
mit dem Arbeitgeber abgestimmt und vertraglich vereinbart werden müssen. Auch müssen Arbeitgeber
darüber informiert werden, wenn Änderungen in der Pflegesituation auftreten, welche die
Familienpflegezeit beeinflussen.
Ein Beispiel für die Anwendung der Familienpflegezeit wäre ein Arbeitnehmer, der seine
Arbeitszeit für sechs Monate auf 20 Stunden pro Woche reduziert, um seine an Alzheimer erkrankte
Mutter zu Hause zu pflegen. Nach dieser Phase kehrt er wieder zu seiner Vollzeittätigkeit zurück
und beginnt mit der Rückzahlung des in Anspruch genommenen Darlehens.
Das Gesetz zur Familienpflegezeit wurde in Deutschland im Jahr 2012 eingeführt, um dem
wachsenden Bedarf nach flexiblen Arbeitszeitmodellen für die Pflege von Angehörigen Rechnung
zu tragen. Der Begriff selbst setzt sich aus den Wörtern „Familie“, „Pflege“ und „Zeit“
zusammen, die die Zielsetzung des Gesetzes – Familienangehörigen Pflege zu ermöglichen, ohne
die Berufstätigkeit vollständig aufgeben zu müssen – widerspiegeln.