Hälftiges Pflegegeld ist ein Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland, der sich auf die Auszahlung der Hälfte des vollen Pflegegeldes an pflegebedürftige Personen bezieht. Dies kann in Fällen relevant werden, in denen Pflegebedürftige zusätzlich zu Geldleistungen auch Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Das Pflegegeld ist eine Leistung, die Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Das hälftige Pflegegeld wird gewährt, wenn neben der Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen auch professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf das hälftige Pflegegeld besteht dann, wenn die für den Pflegegrad vorgesehene Sachleistung nur zum Teil genutzt wird. Der nicht genutzte Teil der Sachleistung wird anteilig in Geldleistung umgewandelt und ausgezahlt.
Ein Beispiel für die Anwendung des hälftigen Pflegegeldes ist die Situation, in der eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 im eigenen Zuhause lebt und von einem Familienmitglied gepflegt wird. An zwei Tagen in der Woche kommt jedoch ein ambulanter Pflegedienst, um spezielle Pflegemaßnahmen durchzuführen. Da nicht das gesamte Kontingent der Sachleistungen genutzt wird, kann der Pflegebedürftige zusätzlich zur Sachleistung einen Teil des Pflegegeldes beanspruchen, das sogenannte hälftige Pflegegeld.
Der Begriff „hälftiges Pflegegeld“ leitet sich aus dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XI) ab, welches die gesetzliche Pflegeversicherung regelt. Die Möglichkeit, Pflegegeld teilweise in Anspruch zu nehmen, wurde geschaffen, um eine flexible Kombination aus privater und professioneller Pflege zu ermöglichen und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.