MD, auch MDK genannt, steht für Medizinischer Dienst bzw. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung, die im Interesse von gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen medizinische und pflegerische Sachverhalte prüft und bewertet.
Der MDK ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Er berät Kranken- und Pflegeversicherungen bei der Einschätzung des medizinischen und pflegerischen Bedarfs ihrer Versicherten. Die Hauptaufgaben des MDK umfassen die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, die Prüfung von Krankenhausrechnungen und die Bewertung von medizinischen Behandlungen und Hilfsmitteln.
Ein Beispiel für die Arbeit des MDK ist die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Patienten. Auf Basis eines Gutachtens des MDK entscheidet die Pflegekasse, ob ein Versicherter als pflegebedürftig eingestuft wird und welche Leistungen ihm zustehen. Ein anderes Beispiel ist die Prüfung von Krankenhausrechnungen. Der MDK überprüft, ob die abgerechneten Leistungen medizinisch notwendig und sachgerecht waren.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wurde in den 1960er Jahren gegründet, um die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern und die Kosten zu kontrollieren.