Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, die für ihr Leben notwendigen Alltagsaktivitäten ohne Hilfe durchzuführen.
Die Pflegebedürftigkeit kann durch eine Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen verursacht werden und ist in der Regel von Dauer. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch die sogenannten Pflegegrade (1 bis 5) bestimmt, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgelegt und finanziert werden.
Die Pflege von pflegebedürftigen Personen kann sowohl zu Hause (ambulante Pflege) als auch in speziellen Einrichtungen (stationäre Pflege) erfolgen und umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, einschließlich der Grundpflege (Körperpflege, Essen, Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Ein Beispiel für Pflegebedürftigkeit könnte eine ältere Person sein, die aufgrund von Arthritis nicht mehr in der Lage ist, alleine zu kochen und sich zu kleiden, oder eine Person mit fortgeschrittener Demenz, die eine ständige Überwachung und Unterstützung bei allen Alltagsaktivitäten benötigt.
Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ stammt aus dem deutschen Sozialrecht und wurde mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung in den 1990er Jahren geprägt.