Die Pflegebegutachtung ist ein Prozess, in dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder einer anderen autorisierten Stelle den Pflegebedarf eines Individuums beurteilt. Dies geschieht in der Regel auf Antrag oder auf Anfrage einer Pflegeeinrichtung oder eines pflegenden Angehörigen.
Diese Beurteilung erfolgt auf der Grundlage bestimmter Kriterien und betrachtet sowohl die physischen als auch die psychischen Bedingungen einer Person. Sie umfasst auch die Einschätzung der Fähigkeiten des Individuums zur Selbstversorgung, wie z.B. Essen, Baden oder Anziehen. Auf Basis dieser Begutachtung wird dann die Pflegestufe beziehungsweise der Pflegegrad festgelegt, die bestimmen, welche Art von Pflegeleistungen die Person benötigt und welche finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung gewährt wird.
Ein Beispiel für eine Pflegebegutachtung könnte die Beurteilung eines älteren Menschen sein, der nach einem Schlaganfall möglicherweise Hilfe bei täglichen Aktivitäten benötigt. Ein weiteres Beispiel könnte die Begutachtung eines jungen Erwachsenen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung sein, der Unterstützung benötigt, um ein selbständiges Leben zu führen.
Die Pflegebegutachtung wurde im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland in den 1990er Jahren eingeführt. Sie dient als Instrument zur Bestimmung des Pflegebedarfs und zur Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Pflegeleistungen.