Die „Pflegegrad Punkte“ sind eine Methode zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit eines Individuums in Deutschland. Sie bestimmen den Pflegegrad, eine Stufe von 1 bis 5, die angibt, in welchem Maße eine Person pflegebedürftig und auf Unterstützung angewiesen ist.
Die Einstufung in einen Pflegegrad resultiert aus einer umfassenden Begutachtung des Gesundheitszustands und der individuellen Fähigkeiten einer Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Gutachter. Diese Bewertung berücksichtigt verschiedene Aspekte wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ein Beispiel für die Anwendung der Pflegegrad Punkte ist eine Person, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen Hilfe bei der Mobilität und der täglichen Selbstversorgung benötigt. Nach einer Begutachtung durch den MDK könnte diese Person beispielsweise in Pflegegrad 2 eingestuft werden, was bedeutet, dass sie erhebliche Unterstützung benötigt.
Die Pflegegrad Punkte wurden mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Jahr 2017 eingeführt. Sie ersetzten das vorherige System der Pflegestufen.