Die Pflegepflichtversicherung ist eine gesetzliche Versicherung in Deutschland, die dazu dient, die Kosten für Pflegeleistungen zu decken, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig wird.
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt, um das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzudecken. Sie ist eine Pflichtversicherung, was bedeutet, dass jede Person, die in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, auch pflegeversichert sein muss. Die Pflegepflichtversicherung bietet Leistungen für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege, Pflegegeld für selbst organisierte Pflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wenn eine Person beispielsweise aufgrund von Demenz oder einem schweren körperlichen Leiden pflegebedürftig wird und professionelle Pflege benötigt, kann sie die Kosten für die Pflegeleistungen über ihre Pflegepflichtversicherung abrechnen.
Der Begriff „Pflegepflichtversicherung“ wird in Deutschland verwendet, um die Pflichtversicherung zu bezeichnen, die jeder gesetzlich oder privat Versicherte abschließen muss, um im Fall von Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein.