Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse gewährt wird, wenn ein Pflegebedürftiger kurzzeitig in einer stationären Einrichtung gepflegt werden muss, weil die häusliche Pflege nicht gewährleistet werden kann.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist Teil des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung und dient dazu, die Kosten für eine Ersatzpflege zu decken, wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen der Fall sein. Das Pflegeunterstützungsgeld kann für bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden und beträgt bis zu 1.612 Euro.
Angenommen, eine pflegende Tochter muss für zwei Wochen auf Geschäftsreise und kann ihre Mutter, die Pflegegrad 3 hat, in dieser Zeit nicht versorgen. In diesem Fall kann ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld gestellt werden, um die Kosten für die vorübergehende stationäre Unterbringung und Pflege der Mutter zu decken.