Die Selbstbestimmung zu fördern, bedeutet die Unterstützung von individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen, um Entscheidungen bezüglich seiner Pflege und Lebensgestaltung zu treffen. Es handelt sich um eine zentrale Voraussetzung für eine patientenzentrierte und würdevolle Pflege.
Die Pflege zielt darauf ab, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Pflegeempfänger zu erhöhen. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die Autonomie und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu fördern. Diese Förderung kann durch verschiedene Mittel erreicht werden, wie zum Beispiel durch eine aktivierende Pflegepraxis, bei der die Pflegebedürftigen dazu ermutigt werden, so viel wie möglich selbst zu tun. Darüber hinaus ist die Beteiligung des Pflegebedürftigten an Pflegeentscheidungen ein wichtiger Aspekt der Selbstbestimmungsförderung.
Ein konkreter Ansatz zur Förderung der Selbstbestimmung könnte darin bestehen, dem Pflegebedürftigen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl von Aktivitäten anzubieten oder ihn in Entscheidungsprozesse zu involvieren, die seinen Pflegeplan betreffen. Zudem gilt es, seine Meinungen und Wünsche zu achten und als wichtig anzuerkennen.
Der Begriff „Selbstbestimmung“ findet seinen Ursprung in der Philosophie und bezeichnet die Fähigkeit eines Individuums, freie und unabhängige Entscheidungen zu treffen. In der Pflege wurde dieses Prinzip im Zuge der Patientenrechte und ethischen Standards fest verankert. Es steht in engem Zusammenhang mit dem sozialen Recht auf Privatsphäre und individuelle Lebensführung.