Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bezeichnet die Gesetzgebung, die sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland befasst.
Das SGB V regelt im Detail die gesetzliche Krankenversicherung, einschließlich der Rechte und Pflichten der Versicherten, der Krankenkassen und der Leistungserbringer. Es legt u.a. fest, welche Leistungen im Rahmen der GKV erbracht werden, die Organisation und Finanzierung der Krankenkassen und den Leistungskatalog für die Patienten. Das SGB V ist Teil der umfangreichen Sozialgesetzgebung in Deutschland, die auch andere Aspekte wie Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsförderung umfasst.
Ein typisches Beispiel für eine Vorschrift aus dem SGB V ist die Pflicht zur Versicherung. Jeder in Deutschland wohnhafte Bürger ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein weiteres Beispiel ist der Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.
Das SGB V wurde im Zuge der Sozialgesetzbuchreform in Deutschland eingeführt und trat am 1. Januar 1989 in Kraft. Es hat seitdem mehrere Änderungen und Ergänzungen erfahren, um auf veränderte Bedingungen und Anforderungen im Gesundheitswesen zu reagieren.