Was ist SGB XI?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI, bekannt als das „Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung“, regelt die Pflegeversicherung in Deutschland. Es ist Teil des deutschen Sozialgesetzbuches und bildet die rechtliche Grundlage für die Pflegeversicherung – eine Pflichtversicherung für alle Bürger.

Zusätzliche Informationen

Das SGB XI trat 1995 in Kraft und hat das Ziel, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Es definiert unter anderem die Leistungen der Pflegeversicherung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen und die Organisation der Pflegekassen. Die Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung etabliert.

Beispiele

Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des SGB XI ist die Beantragung von Pflegeleistungen. Wenn eine Person pflegebedürftig wird, können sie oder ihre Angehörigen Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse prüft dann auf Basis der im SGB XI festgelegten Kriterien, ob und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden.

Herkunft oder Etymologie

Die Einführung des SGB XI war eine Reaktion auf den demographischen Wandel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Die Gesetzgebung hat sich seither weiterentwickelt, um den veränderten Bedürfnissen und Erkenntnissen in der Pflege gerecht zu werden.