Die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI sind Leitlinien, die im Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt sind und die Qualitätssicherung in der Pflege regeln. Sie dienen als rechtlicher Rahmen zur Gewährleistung einer hohen Pflegequalität und zur Vermeidung von Pflegefehlern.
Die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI sind durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) eingeführt worden. Sie umfassen verschiedene Bereiche der Pflege, wie die physische und psychosoziale Versorgung, die Pflegedokumentation und -planung, sowie die Qualifikation der Pflegekräfte. Sie sollen sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen eine sichere, effektive und bedarfsgerechte Pflege erhalten.
Ein Beispiel für die Anwendung der Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI sind regelmäßige Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Die Prüfungen werden von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) oder anderen unabhängigen Prüforganisationen durchgeführt und bewerten die Qualität der Pflege anhand dieser Maßstäbe und Grundsätze.
Der § 113 SGB XI wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 eingeführt und zuletzt im Jahr 2019 durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz modifiziert.