Pflegebedürftigkeits-Richtlinien sind gesetzliche Regelungen in Deutschland, die definieren, wann eine Person als pflegebedürftig gilt und somit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien legen dabei den Rahmen für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in Pflegegrade fest.
Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien wurden vom GKV-Spitzenverband festgelegt und sind in der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) verankert. Sie orientieren sich an den Fähigkeiten des Menschen in sechs verschiedenen Bereichen (Module), darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ein 80-jähriger Mann, der aufgrund einer Alzheimer-Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen, wäre nach den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien als pflegebedürftig einzustufen und könnte Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) im Jahr 2016 eingeführt, um eine individuellere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.