Verständnis für das Gesetz in der Pflege
Die gesetzlichen Regelungen in der Pflege können oft wie ein verwirrendes Netz von Paragraphen erscheinen. Welche Gesetzesänderungen haben jedoch direkte Relevanz für mich oder meine Angehörigen? Mit Hilfe unseres Beitrags bekommst du einen klaren und einfach zu verstehenden Überblick über die wichtigsten Altenpflegegesetze, die neuesten Pflegereformen und die aktuellsten Gerichtsurteile.
Die zentralen Gesetzestexte: Sozialgesetzbücher (SGB) V, IX, XI und XII
In Deutschland sind die bedeutendsten gesetzlichen Regelungen zu sozialen Themen und Leistungen für Hilfebedürftige in den zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB) zusammengetragen. Die wesentlichen Gesetzestexte für die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen sind:
- Das Fünfte Buch SGB (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung (1)
- Das Neunte Buch SGB (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2)
- Das Elfte Buch SGB (SGB XI): Soziale Pflegeversicherung (3)
- Das Zwölfte Buch SGB (SGB XII): Sozialhilfe (4)
Die Stärkung der Pflege: Pflegestärkungsgesetze I, II und III
Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG I, II und III) hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung in Deutschland schrittweise reformiert. Ziel war es, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern, pflegende Angehörige zu entlasten und die soziale Pflegeversicherung an die wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft anzupassen.
Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) – Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige
Das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) trat 2015 in Kraft und brachte eine deutliche Erhöhung der Pflegeleistungen. Versicherte mit Demenz sowie Pflegebedürftige mit den bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 erhielten im Schnitt vier Prozent mehr Unterstützung. Zudem wurde der Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassungen von 2.557 Euro auf 4.000 Euro erhöht.
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) – Einführung des neuen Pflegegrad-Systems
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das 2016 in Kraft trat, wurde die Pflegeversicherung grundlegend reformiert. Eine der wichtigsten Änderungen war die Abschaffung der bisherigen Pflegestufen und die Einführung von fünf neuen Pflegegraden, die seit dem 1. Januar 2017 gelten.
Das neue Begutachtungssystem berücksichtigt nicht mehr nur den körperlichen Hilfebedarf, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen. Seitdem erfolgt die Einstufung nach einem Kriterienkatalog, der die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bewertet.
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) – Stärkung der Kommunen und bessere Beratung
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) trat 2017 in Kraft und legte den Fokus auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen. Ziel war es, die Pflegeberatung vor Ort zu verbessern und eine effizientere Organisation der Pflegeinfrastruktur sicherzustellen.
Aktuelle Entwicklungen in der Pflege (2025)
Seit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze gab es weitere Reformen, um die Pflegeversicherung an die aktuellen Herausforderungen anzupassen:
- Pflegereform 2023: Einführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), das die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige verbessert hat.
- Erhöhung des Pflegegeldes 2024: Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht, um die steigenden Pflegekosten auszugleichen.
- Erhöhung des Pflegegeldes 2025: Ab 1. Januar 2025 steigen die Pflegegeldleistungen um 4,5 Prozent, um den inflationsbedingten Kostenanstieg zu kompensieren.
- Anhebung der Pflegesachleistungen: Neben dem Pflegegeld steigen ab 2025 auch die Sachleistungen für häusliche Pflege.
- Erweiterung der Entlastungsleistungen: Die monatliche Entlastungsleistung für pflegende Angehörige bleibt bei 125 Euro, kann aber flexibler genutzt werden.
- Digitalisierung in der Pflege (2025): Mit der Einführung des Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wurden digitale Pflegeangebote weiter ausgebaut, darunter eine verbesserte Telemedizin und digitale Pflegeakte.
- Geplante Pflegereform 2025: Die Bundesregierung plant eine weitere Anpassung der Pflegeversicherung, um den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu senken und die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Die Entwicklung in der Pflege bleibt dynamisch. Neue gesetzliche Anpassungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige eine bedarfsgerechte und finanzierbare Pflege erhalten und pflegende Angehörige weiterhin entlastet werden.
Die geplante Pflegereform 2021 und die tatsächlichen Änderungen
Die ursprünglich geplante Pflegereform, die von Gesundheitsminister Jens Spahn im Oktober 2020 vorgestellt wurde und zum 01. Juli 2021 in Kraft treten sollte, wurde größtenteils aufgehoben. Anstatt dessen wird es ab dem 01. Januar 2022 nur geringfügige Verbesserungen für die ambulante Pflege geben:
- Erhöhung des Sachgeldes für Pflegesachleistungen um fünf Prozent
- Erhöhung des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent
- Andere Änderungen wie einen höheren Zuschuss für die Kosten im Pflegeheim, etc.
Diese Änderungen wurden mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetz (GVWG) vom 11. Juni 2021 beschlossen.(5) (6)
Die Pflegereform 2023: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Im Koalitionsvertrag von 2021 wurden viele wichtige Verbesserungen für die häusliche Pflege angekündigt, jedoch ist vieles davon noch nicht umgesetzt. Die Pflegereform 2023 wurde nun am 26.05.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Das Digital-Gesetz (DigiG): Ein Fortschritt für das Gesundheitswesen
Das Digital-Gesetz, auch bekannt als DigiG, ist eine Initiative zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sein Hauptziel ist es, die Behandlungsprozesse für Ärzte zu optimieren und zu vereinfachen. Dazu werden vor allem zwei wichtige Instrumente eingeführt: die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept.
Neben diesen Kernthemen wird das DigiG auch Themen wie die digitale Medikationsübersicht, Telemedizin, die Ausweitung von digitalen Gesundheitsanwendungen und den Digitalbeirat der gematik behandeln.
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG): Unterstützung für berufstätige Angehörige
Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) im Jahr 2015 wurde die sogenannte Pflegezeit ins Leben gerufen. Dieses Gesetz bietet Angehörigen von Pflegebedürftigen, die noch berufstätig sind, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich für bis zu zwei Jahre vollständig oder teilweise von der Arbeit freizustellen, um die Pflege zu Hause zu übernehmen.
Das Gesetz bietet zwei Optionen:
- Kurzfristige Freistellung: Bis zu zehn Arbeitstage können Beschäftigte von der Arbeit fernbleiben, wenn sie dringend die Pflege für einen unerwartet pflegebedürftigen Angehörigen organisieren müssen. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, das bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden muss.
- Vollständige Freistellung: Für diejenigen, die in einem Betrieb mit mindestens 15 Beschäftigten arbeiten und einen nahen Angehörigen pflegen müssen, besteht das Recht, bis zu sechs Monate vollständig von der Arbeit freizustellen. Dies bietet ihnen den benötigten Freiraum und die Zeit, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen zu müssen.
Tipp: Prüfe deinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen der Pflegekasse. Wer Pflegezeit in Anspruch nimmt, hat in vielen Fällen zusätzlichen Anspruch: Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung des pflegenden Angehörigen.
Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG): Arbeitszeit anpassen für die Pflege
Seit 2012 ermöglicht das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) es Berufstätigen, ihre Arbeitszeit aufgrund von Pflegeaufgaben als Teilzeit (Familienpflegezeit) zu gestalten. Ein direkter Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. So funktioniert das Modell:
Für bis zu zwei Jahre haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren, um sich um nahe Familienmitglieder zu kümmern. Während dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent ihres üblichen Gehalts. Doch Vorsicht: Nach dieser Phase arbeiten sie zwei Jahre lang Vollzeit, erhalten jedoch weiterhin nur 75 Prozent ihres Gehalts, um den vorherigen Gehaltsausgleich zu kompensieren.
Auch der Arbeitgeber profitiert. Er erhält für die Gehaltsanpassung einen zinsfreien Kredit von der KfW-Bankengruppe, vermittelt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer auch gegen Ausfall- und Liquiditätsrisiken, falls er selbst erkrankt oder arbeitsunfähig wird, bevor der Gehaltsvorschuss abgearbeitet ist.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Mehr Unterstützung für Pflege durch Angehörige
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Es regelte die schrittweise Erhöhung von Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und von Pflegesachleistungen für die Versorgung durch ambulante Dienste für Leistungsempfänger mit anerkanntem Pflegegrad. Darüber hinaus förderte es die Gründung von Pflegestützpunkten auf Bundesebene, um eine bessere Beratung für Angehörige zu gewährleisten. Mit dem Gesetz legte die Bundespolitik auch fest, dass Pflegeleistungen ab 2015 alle drei Jahre an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.
Das Präventionsgesetz (PrävG): Fokus auf Vorbeugung und Gesundheitsförderung
Seit dem Jahresbeginn 2016 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (kurz Präventionsgesetz, PrävG) in Kraft. Das Ziel ist eine verstärkte Unterstützung der Vorbeugung von Krankheiten, insbesondere in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz und in Pflegeheimen.
Für diese präventiven Maßnahmen stellen die Kranken- und Pflegekassen jährlich mindestens 300 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 200 Millionen Euro für andere präventive Maßnahmen bereitgestellt. Mit diesem Gesetz wird der Impfschutz verstärkt und die Krankenkassen bieten mehr Früherkennungsleistungen an.
Die Bedeutung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG)
Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stellt seit 2016 eine bedeutende Verbesserung in der finanziellen Absicherung der Betreuung von Menschen in ihrer Sterbephase dar. Dies wird insbesondere durch qualifizierte Palliativ-Pflegekräfte in Hospizen und stationären Einrichtungen sichergestellt. Eine markante Steigerung ist bei den Tageskosten für die Palliativpflege pro Patient zu verzeichnen, die um über 25 Prozent von ehemals 198 Euro auf nunmehr 255 Euro angestiegen sind. In Bezug auf die förderfähigen Kosten von Hospizen übernehmen die Krankenkassen nun 95 statt wie bisher 90 Prozent. Die verbleibenden fünf Prozent sind von den Hospizen selbst zu tragen.
Eine besondere Rolle spielen auch Pflegedienste der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), die zur häuslichen Begleitung von unheilbar kranken Menschen eingesetzt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Krankenversicherten ein Anrecht auf ihren Einsatz haben (nach Paragraf 37 b und Paragraf 132 d SGB V).
Die Wirkung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG)
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), zu dem auch das Sofortprogramm Pflege zählt, ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es dient nicht nur der Festlegung von Personaluntergrenzen und der Förderung von 13.000 neuen Stellen für Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen (wie beispielsweise Pflegeheimen), sondern auch der Erleichterung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.(7) (8)
Die für Sie am relevantesten Änderungen durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sind:
- Genehmigungsfreie Krankenfahrten zum Arzt: Bisher mussten Pflegebedürftige vor einer Krankenfahrt zum Arzt eine Genehmigung ihrer Krankenversicherung einholen. Mit der neuen Gesetzesregelung wird dieser bürokratische Aufwand für Personen ab Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung abgeschafft.
- Betreuung des Pflegebedürftigen in der Rehaeinrichtung des pflegenden Angehörigen: In der Vergangenheit hatten pflegende Angehörige häufig Probleme, eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Es war unklar, wer ihre pflegebedürftigen Angehörigen während dieser Zeit betreuen würde. Durch eine Gesetzesänderung ist es nun möglich, dass Pflegebedürftige mit Genehmigung ihrer Krankenkasse auch in der Einrichtung betreut werden können, wenn dies aufgrund der familiären Situation erforderlich ist.
Rechtsprechung rund um Pflege und Kosten – Beispiele
Deutschland sieht sich immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten im Pflege- und Sozialrecht konfrontiert, die aufgrund unklarer Gesetzesvorgaben entstehen. Lücken in den Gesetzen und rechtliche Grauzonen müssen häufig endgültig von Gerichten geklärt werden. An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über neue Rechtsentscheidungen. Hier sind zwei Beispiele für wichtige Urteile im Zusammenhang mit Pflege und Kosten:
Beispiel 1: Zustimmungspflicht bei Erhöhung der Heimkosten
Am 12. Mai 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Erhöhung der Heimkosten nur mit Zustimmung des Bewohners erfolgen darf. Damit hat er ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gekippt. Diese Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf Erhöhungen aufgrund gestiegener Kosten und nicht aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs. Einseitige Kostensteigerungen ohne Zustimmung des Bewohners sind somit unwirksam. Sollten jedoch berechtigte und ordnungsgemäß angekündigte Erhöhungen vorliegen, muss der Bewohner seine Zustimmung geben. Bewohner sollten sorgfältig prüfen, welche Kosten ansteigen, und Zustimmungen können durch die Zahlung des erhöhten Betrags erfolgen.(9)
Beispiel 2: Kinder haften für Eltern
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (BGH XII ZB 607/12) im Februar 2017 entschieden, dass ein 60-jähriger Mann die Kosten für die Unterbringung seines Vaters, die zunächst von der Sozialbehörde übernommen wurden, zurückzahlen muss. Die Tatsache, dass der Sohn über Jahre keinen Kontakt zu seinem Vater hatte oder dass er von ihm enterbt wurde, entbindet ihn nicht von seiner Unterhaltspflicht im Rahmen des Elternunterhalts und der Verwirkung. Der BGH betonte das Prinzip der familiären Solidarität. Dennoch gibt es finanzielle Entlastungen für das Kind als Unterhaltspflichtigen. Es wurde unter anderem vereinbart, dass dem Sohn ein Mindestbetrag von 1.600,00 € verbleiben muss. Dies wird als Selbstbehalt bezeichnet. (10)
Digitalisierung in der Pflege: Das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Um die Pflegebranche in Zukunft stärker von der Digitalisierung profitieren zu lassen, wurde 2021 ein neues Gesetz eingeführt. Das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sieht vor, dass digitale Anwendungen für Pflege und Gesundheit stärker gefördert und erstattungsfähig werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Ausbau der Telemedizin und der sogenannten Telematik-Infrastruktur.
Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung
Ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht immer dann, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 festgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3, in den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht). Der Grad der Behinderung wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Gegebenenfalls werden noch Merkzeichen erfasst, die auf besondere Ausprägungen der Schwerbehinderung hinweisen.
Je höher der Pflegegrad, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Mit Hilfe eines Schwerbehindertenausweises soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Nachteile, die mit einer Schwerbehinderung verbunden sind, sollen ausgeglichen werden.(2)
Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ein weiterer Schritt zur finanziellen Entlastung pflegebedürftiger Menschen und zur Stärkung von Pflegefachkräften. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Pflegeleistungen zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Ein Schwerpunkt unserer Beratung sind die Erhöhung der Pflegesachleistungen und die Staffelung der Zuschüsse für die stationäre Pflege.
Vollmachten und Verfügungen
Mit den richtigen Vorsorgedokumenten sind Sie für den Ernstfall abgesichert. Aber welche Dokumente gibt es, was sollte darin enthalten sein und wie erstellt man sie? All das und mehr erfahren Sie in unserer Themenwelt Vollmachten & Verfügungen.
Häufig gestellte Fragen
Zu den wichtigsten Gesetzen gehören das Sozialgesetzbuch (SGB), das Pflegezeitgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und aktuelle Reformen.
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich kurzfristig oder bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen.
Die Reform verbesserte die finanzielle Unterstützung, stärkte die ambulante Pflege und erhöhte Pflegegeld sowie Leistungen für Pflegebedürftige.
Das Gesetz fördert Telemedizin, elektronische Patientenakten und digitale Gesundheitslösungen, um die Pflege effizienter zu gestalten.
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erlauben eine Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit für die Pflege naher Angehöriger.
Die Pflegeversicherung trägt einen Teil der Kosten, aber oft müssen Pflegebedürftige oder Angehörige Eigenanteile leisten.
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht eine kurzfristige Auszeit, während das Familienpflegezeitgesetz eine langfristige Arbeitszeitreduzierung erlaubt.
Es zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und mehr Personal in Pflegeeinrichtungen einzustellen.
Durch das DVPMG werden digitale Technologien gefördert, um Pflegepersonal zu entlasten und die Patientenversorgung zu optimieren.
Quellen
(1)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Stand 2021
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Stand 2021
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), Stand 2021
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(4)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Stand 2021
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(5)
Drucksache 511/21: Gesetzesbeschluss zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), 2021
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0501-0600/511-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (letzter Abruf am 24.02.2025)
(6)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, 2021
www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(7)
Drucksache 19/4453: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG), 2018
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/181109_Pflegepersonalstaerkungsgesetz_PpSG.pdf (letzter Abruf am 24.02.2025)
(8)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zum Pflege-Sofortprogramm, 2021
www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html (letzter Abruf am 24.02.2025)
(9)
Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 12. Mai 2016
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=74865&pos=0&anz=1 (letzter Abruf am 24.02.2025)
(10)
Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 12. Februar 2014
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66934&pos=0&anz=1 (letzter Abruf am 24.02.2025)