Wenn Sie in durch qualifizierte Fachkräfte in der häuslichen Pflege unterstützt werden, haben Sie das Recht, Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Im Folgenden erläutern wir, welche Dienstleistungen Sie über Pflegesachleistungen abdecken können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie sie beantragen.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sind professionelle häusliche Pflegeleistungen, die sowohl die körperliche Pflege, Betreuungsmaßnahmen als auch Haushaltsdienstleistungen umfassen. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben, erhalten diese Leistungen.
Im Rahmen der Sachleistungen ist auch eine pflegerische Anleitung von Pflegebedürftigen und ihren Pflegekräften inbegriffen. Die anfallenden Kosten werden bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads von den Pflegekassen übernommen (1).
Ausschließlich Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse erbringen Pflegesachleistungen. In einigen Fällen erkennt die Pflegekasse auch Einzelpersonen an, solange sie nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind. (1).
Was umfasst der Katalog der Pflegesachleistungen?
Der Begriff „Sachleistung“ könnte missverstanden werden. Es handelt sich nicht um materielle Unterstützung in Form von Gegenständen, sondern vielmehr um ambulante Dienstleistungen, die dazu dienen, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu fördern und gleichzeitig ihre Selbstständigkeit zu bewahren.
Allerdings zählt nicht jede Leistung, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt, automatisch zu den Pflegesachleistungen. Nachfolgend finden Sie Beispiele, die verdeutlichen, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege (im Bad oder im Bett)
- Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
- Ankleiden und Entkleiden
- Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
- Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
- Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Reinigung der Wohnung
Pflegefachliche Anleitung
- Vermittlung praktischer Pflegetechniken
- Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
Bitte beachten Sie
Die medizinische Pflege, zu der beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten, der Verbandswechsel oder Injektionen gehören, zählen nicht zu den Pflegesachleistungen. Ein Arzt verordnet diese Leistungen als Teil der häuslichen Krankenpflege. In diesem Fall ist die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Dieselbe Pflegekraft kann sowohl Sachleistungen als auch Krankenpflege übernehmen, sofern die Abrechnung die einzelnen Aufgaben klar trennt.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause betreut werden, erhalten Pflegesachleistungen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege nicht im eigenen Zuhause der pflegebedürftigen Person stattfindet, sondern beispielsweise bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz (2).
Wenn die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte unterstützt wird, können Sie bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Die Pflegekasse zahlt diese Leistungen nicht direkt an Sie aus, sondern rechnet die Kosten direkt mit dem Pflegedienst ab.
Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als der je nach Pflegegrad festgelegte Leistungsbetrag, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Wenn Sie hingegen nicht den gesamten Leistungsbetrag ausschöpfen, können Sie den verbleibenden Betrag durch Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch auf andere Weise nutzen. Dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten weitere Informationen.
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege können sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld beantragen. Allerdings unterscheiden sie sich in ihrem Zweck, ihrer Höhe und der Art der Auszahlung erheblich.
Sachleistungen dienen zur Finanzierung der Dienstleistungen von professionellen Pflegekräften. Die Pflegekasse zahlt dieses „Sachgeld“ ausschließlich für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen.
Das Pflegegeld stellt eine geringere finanzielle Unterstützung dar, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird und frei genutzt werden kann, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist. Oft wird es an pflegende Angehörige weitergegeben.
Das Potenzial von Kombinationsleistungen: Teilverwendung von Pflegesachleistungen
Es ist nicht immer leicht, den passenden Pflegeumfang für sich selbst oder für einen geliebten Menschen zu finden. Eine Möglichkeit, das Beste aus den vorhandenen Ressourcen herauszuholen, bietet die Option der sogenannten Kombinationsleistungen. Dabei können Sie einen Teil der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen und den restlichen Betrag in Pflegegeld umwandeln, wenn Sie nicht den vollen Betrag der zugesprochenen Sachleistungen ausschöpfen. Die Umrechnung Ihres individuellen Falls lässt sich mit einem Pflegegeldrechner für Kombinationsleistungen spielend einfach ermitteln.
Der Umwandlungsanspruch: Flexibilität in der Nutzung von Pflegesachleistungen
Neben der Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Pflegegeld umzuwandeln, gibt es auch den sogenannten Umwandlungsanspruch. Mit diesem können Sie bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen in bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Dies können beispielsweise Haushaltshilfen oder eine stundenweise Betreuung sein. Wichtig ist hierbei, dass der Dienstleister nach Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt ist.
Die Ausgestaltung der Pflegesachleistungen: Wie hoch ist der Leistungsanspruch?
Der Umfang der zugesprochenen Pflegesachleistungen ist von Ihrem anerkannten Pflegegrad abhängig. Die folgenden Beträge stellen die maximalen Leistungen dar, welche die Pflegekasse übernimmt. Sie erstattet jedoch nur die tatsächlich angefallenen Pflegekosten im jeweiligen Monat.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Im Laufe der Zeit kann es zu einer Veränderung des Pflegebedarfs kommen. In diesem Fall sollten Sie frühzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen, um Ihren Leistungsanspruch zu erhöhen (3).
Spezielle Regelungen bei Pflegegrad 1
Bei einem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Jedoch besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Mit Pflegegrad 1 können Sie diesen Betrag auch für Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung nutzen, beispielsweise für Körperpflege, Ausscheidung sowie Essen und Trinken. Bei höheren Pflegegraden (2 bis 5) kann der Entlastungsbetrag lediglich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen eingesetzt werden (3).
Was bei den Pflegegraden 2 bis 5 zu beachten ist
Bei einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 sieht die Lage anders aus. Hier haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag pro Monat, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist. Diese beinhalten Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte. Siehe Tabelle.
Bis zu diesen Beträgen werden die Kosten für die entsprechenden Leistungen von der Pflegekasse übernommen.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen?
Die Einreichung Ihres Antrags auf Pflegesachleistungen erfolgt bei Ihrer Pflegekasse. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Pflegekasse immer Teil Ihrer Krankenkasse ist. Sie können daher dort die notwendigen Kontaktdetails erfragen.
Einfacher Antragsprozess
Im ersten Schritt ist es ausreichend, wenn Sie den Antrag formlos stellen. Beispielsweise können Sie bei der Pflegekasse anrufen, einen informellen Brief schreiben oder eine E-Mail senden. Ihre Pflegeversicherung wird zeitnah auf Ihren Antrag reagieren und Ihnen weitere Unterlagen zukommen lassen.
Optionen offenhalten
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, können Sie einfach die Kombinationsleistung beantragen. Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und erhalten automatisch Pflegegeld, solange Sie keine Sachleistungen in Anspruch nehmen.
TIPP
Das Antragsdatum ist entscheidend. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, haben Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf Leistungen. Lassen Sie sich den Eingang Ihres Erstantrags kurz von der Pflegekasse bestätigen.
Pflegegrad und Pflege-Gutachten
Falls Sie bisher keinen Pflegegrad hatten oder vermuten, dass Sie aufgrund einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands einen höheren Pflegegrad benötigen, wird die Pflegekasse wahrscheinlich einen Pflegegutachter zu Ihnen senden.
Fragen und Antworten rund um die Pflegesachleistungen
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Pflegesachleistungen? Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, die zur Deckung der Kosten professioneller Pflegekräfte im häuslichen Umfeld dienen. Sie sind für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 gedacht und können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Allerdings sind nicht alle Leistungen der ambulanten Pflegedienste inbegriffen, insbesondere keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Solche Services sollten eher über die Krankenkasse finanziert werden.
Beim Pflegegeld handelt es sich um einen monatlich ausgezahlten Betrag, den die Versicherten frei verwenden können, um die häusliche Pflege eigenständig zu sichern.
Pflegesachleistungen hingegen werden von ambulanten Pflegediensten bereitgestellt und direkt mit diesen abgerechnet. Deshalb liegen die Beträge für Pflegesachleistungen in der Regel höher als beim Pflegegeld.
Alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die für ihre häusliche Pflege professionelle Leistungen von ambulanten Pflegekräften benötigen, haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Jedoch verringert sich in diesem Fall der Anteil des Pflegegeldes entsprechend.
Personen mit Pflegegrad 1 haben leider keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 variieren die monatlichen Pflegesachleistungen wie folgt:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Personen, die ihre Pflegesachleistungen nicht in Anspruch nehmen, haben den vollen Anspruch auf das Pflegegeld. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegt und ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde. Ohne einen solchen Antrag verfällt der Anspruch.
Zu den Pflegesachleistungen zählen Dienstleistungen wie die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung, Unterstützung bei der Haushaltsführung und die pflegefachliche Anleitung. Dabei ist Voraussetzung, dass die Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Einzelperson erbracht werden, die eine vertragliche Anerkennung durch die Pflegekasse hat.
Ja, Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, wenn Sie von einem Angehörigen gepflegt werden und zusätzlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung.
Bei einer Kombinationsleistung wird der entsprechende Anteil der genutzten Pflegesachleistungen von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Ihr Pflegedienst Kosten in Höhe von 70 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen abrechnet, dann erhalten Sie nur 30 Prozent des Pflegegeldes.
Ja, es besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Betrag für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen umzuwandeln. Dieser Vorgang wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Die Beantragung von Pflegesachleistungen erfolgt bei Ihrer Pflegeversicherung. Zuvor muss allerdings ein Pflegegrad festgestellt worden sein. Dazu beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung, bei der ein Pflegegutachter Ihre Situation persönlich begutachtet.
Leider übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Essen auf Rädern nicht. Allerdings können Menschen mit geringem Einkommen oder Empfänger von Bürgergeld, die auf gelieferte Mahlzeiten angewiesen sind, beim Sozialamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.
Die Pflegesachleistungen sind ausschließlich für die pflegebedürftige Person gedacht, um die Kosten für professionelle Pflegedienstleistungen zu decken. Sie sind zweckgebunden und können nicht von pflegenden Angehörigen beansprucht oder auf ein Privatkonto ausgezahlt werden.
Quellenangaben
(1) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 36 Pflegesachleistung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (letzter Abruf am 10.03.2025)
(2) openJur (2022): LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2022 – L 2 SO 1906/18
https://openjur.de/u/2454193.html (letzter Abruf am 10.03.2025)
(3) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 45b Entlastungsbetrag
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (letzter Abruf am 10.03.2025)