Der Pflegegrad 2 ist definiert als „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und bildet die zweite Stufe innerhalb der fünf Pflegegrade. Aber wer ist berechtigt, Pflegegrad 2 zu erhalten? Und welche Unterstützung und Leistungen sind im Pflegegrad 2 enthalten? In diesem Artikel möchten wir Licht ins Dunkel bringen und Ihnen die Voraussetzungen sowie die zur Verfügung stehenden Leistungen und finanziellen Mittel für den Pflegegrad 2 näherbringen.
Pflegegrad 2: Eine genauere Betrachtung
Als „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ wird der Pflegegrad 2 bezeichnet. Wenn in Ihrer Pflegebegutachtung ein Wert zwischen 27 und unter 47,5 Punkten für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit ermittelt wird, erhalten Sie den Pflegegrad 2. Damit sind Sie berechtigt, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen. (1)
Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit steht das Ausmaß der Selbständigkeit im Mittelpunkt. Während früher der erforderliche Pflegeaufwand von Bedeutung war, ist dieser heute nicht mehr ausschlaggebend. Die Beurteilung basiert im Wesentlichen auf dem erstellten Gutachten und ist entscheidend für die Entscheidung der Pflegekasse über den entsprechenden Pflegegrad.
Bedingungen für den Erhalt des Pflegegrads 2
Um einen Pflegegrad zu erlangen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Anschließend wird ein Experte ein Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ erstellen. (2)
Im Rahmen der Pflegebegutachtung können bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben werden. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen zusammen. Für die Kinderpflege und bei besonderen Bedarfssituationen gelten Ausnahmeregelungen.(1)
Kriterien für die Pflegebegutachtung
- Mobilität: Wie autonom kann sich die Person bewegen? Inwieweit kann sie sich halten, gerade sitzen und Treppen steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person sich zeitlich und räumlich im Alltag orientieren? Ist sie in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen, Risiken zu erkennen, Gespräche zu führen und ihre Bedürfnisse zu äußern?
- Verhaltensweisen und psychische Probleme: Wie häufig benötigt die Person Unterstützung aufgrund psychischer Probleme wie aggressives oder ängstliches Verhalten? Leidet sie unter Wahnvorstellungen oder zerstört sie Dinge?
- Selbstversorgung: Inwieweit kann die Person sich täglich selbst waschen, pflegen und versorgen?
- Bewältigung und unabhängiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt die Person beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen, z.B. bei Dialyse oder Verbandswechseln?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie autonom kann die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte pflegen?
Jedes der sechs Module beinhaltet bis zu 16 feste Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Für jedes Modul ergibt sich eine Punktzahl. Zusammengerechnet und gewichtet ergeben die Punktzahlen der Module die Gesamtpunktzahl.
Ein hilfreicher Tipp: Das Pflegetagebuch
Ein gut geführtes Pflegetagebuch kann eine wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung sein. Es dient unter anderem als Erinnerungshilfe bei der Frage, welche Tätigkeiten selbständig oder nur mit Unterstützung ausgeführt werden können. Auf diese Weise trägt es zu einer fairen Begutachtung bei.
Unterstützungsangebote im Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 kennzeichnet Personen, die in ihrem täglichen Leben Unterstützung benötigen. Dabei geht es häufig um konkrete Aktivitäten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. Im Rahmen des Pflegegrads 2 steht Ihnen eine Vielzahl an Pflegeleistungen zur Verfügung, jedoch möglicherweise nicht in vollem Umfang.(3)
Im Vergleich zum Pflegegrad 1 ergeben sich zahlreiche zusätzliche Ansprüche: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie erweiterte Leistungen für die stationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag und andere Leistungen bleiben unverändert.
Übersicht der Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Pflegeleistungen, die bei Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können:
Pflegeleistung | Anspruch mit Pflegegrad 2 |
---|---|
Pflegegeld | 347 Euro monatlich |
Pflegesachleistungen | 796 Euro monatlich |
Verhinderungspflege | 1.685 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege | 1.854 Euro jährlich |
Entlastungsbetrag | 131 Euro monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | 721 Euro monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
Technische Pflegehilfsmittel | Ja |
Hausnotruf | bis zu 25,50 Euro monatlich |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme |
Pflegeberatung und Beratungseinsatz | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja |
Pflegeunterstützungsgeld | Ja |
Wohngruppenzuschuss | 224 Euro monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 Euro monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | 805 Euro monatlich |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Das Pflegegeld stellt eine spezielle Pflegeleistung dar, bei der Ihnen das Geld ohne Nachweis von Kosten zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Mit Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf 347 Euro pro Monat. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Pflege zu Hause durchgeführt und selbst organisiert wird. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Häufig wählen Menschen das Pflegegeld, wenn sie ganz oder teilweise von Familienmitgliedern gepflegt werden.
INFO
Verpflichtender Beratungseinsatz (37.3)
Bei Bezug von Pflegegeld und Vorliegen eines Pflegegrads 2 ist die Teilnahme an einem Beratungseinsatz gemäß Paragraf 37.3 einmal pro Halbjahr verpflichtend. Dieser Beratungstermin ist für Sie kostenfrei und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu praktischen und theoretischen Aspekten der Pflege zu stellen.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Die sogenannten Pflegesachleistungen dienen dazu, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte zu ergänzen. In der Regel werden damit Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes finanziert. Im Rahmen des Pflegegrads 2 stehen Ihnen für diese Leistungen monatlich 796 Euro zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen reduziert Ihren Anspruch auf Pflegegeld.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Die Verhinderungspflege dient dazu, die eigentliche Pflegekraft stunden- oder tageweise zu ersetzen. Denn auch Pflegepersonen haben einmal wichtige Termine, werden krank oder möchten in den Urlaub fahren. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege möglich. Für die Ersatzpflege stehen Ihnen jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Damit können Sie entweder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung organisieren oder einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung zahlen. Nicht genutztes Budget kann teilweise für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Kurzzeitpflege: Ein wichtiger Faktor bei Pflegegrad 2
Es kann Situationen geben, in denen Sie oder Ihr Angehöriger trotz regelmäßiger Pflege zu Hause temporär stationäre Betreuung benötigen. Das kann beispielsweise nach einer intensiven Operation der Fall sein. In solchen Situationen ist die Kurzzeitpflege ein wertvoller Weg. Sie können bis zu 1.854 Euro im Jahr für Kurzzeitpflege nutzen, wobei die Nutzung auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist. Budget, das Sie nicht für die Kurzzeitpflege nutzen, können Sie teilweise zur Verhinderungspflege verwenden(1).
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Mit dem Entlastungsbetrag haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die zur Entlastung der pflegenden Personen beitragen oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Bei Grad 2 haben Sie ebenfalls Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann beispielsweise für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Betreuung (ohne Grundpflege), Kurzzeitpflege oder Unterstützungsangebote im Alltag nach Landesrecht genutzt werden(2).
Unterstützung im Haushalt bei Pflegegrad 2
Menschen mit Pflegegrad 2 können Schwierigkeiten haben, alltägliche Aufgaben im Haushalt zu bewältigen. Hier kann eine finanzierte Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag helfen und die Lebensqualität erheblich verbessern.
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 2: Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bieten eine hervorragende Ergänzung zur häuslichen Pflege. Die betroffene Person verbringt lediglich den Tag oder die Nacht in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung und verbringt den Rest der Zeit in der vertrauten häuslichen Umgebung. Bei diesem Pflegegrad beträgt der finanzielle Zuschuss für Tages- oder Nachtpflege 721 Euro pro Monat. Dieser Betrag ermöglicht zwar keine tägliche Nutzung dieser Einrichtungen, jedoch können so einige Tage im Monat teilstationäre Pflege angeboten werden(3).
Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel bei Pflegegrad 2
Unabhängig vom Pflegegrad haben alle Krankenversicherten Anspruch auf medizinische Hilfsmittel, vorausgesetzt, sie haben eine ärztliche Verordnung. Für Pflegehilfsmittel hingegen ist ein Pflegegrad Voraussetzung. Dazu gehören technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Pflegerollstuhl oder ein Waschwagen sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.
Der Hausnotruf bei Pflegegrad 2
Der Hausnotruf ist ein weiteres technisches Pflegehilfsmittel. Sollten Sie alleine leben, einen Pflegegrad besitzen und im Notfall wahrscheinlich nicht in der Lage sein, telefonisch Hilfe zu rufen, können Sie voraussichtlich einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für ein zugelassenes Notrufsystem erhalten.
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
Mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit kann die eigene Wohnung zur Herausforderung werden. Hier kommen Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums ins Spiel. Ein Treppenlift kann dabei helfen, Etagen zu überwinden, und Umbauten im Badezimmer können für mehr Sicherheit sorgen. Die Pflegeversicherung unterstützt solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbauprojekt. Sie können den vollen Zuschuss für verschiedene Maßnahmen erhalten, müssen dies jedoch immer vorher durch einen Antrag klären.
Das Leben in einem Pflegeheim mit Pflegegrad 2
Es gibt Momente, in denen die Pflege zu Hause nicht mehr umsetzbar ist. In diesen Fällen kann die stationäre Pflege in einem Pflegeheim eine angemessene Alternative sein. Selbst wenn dies individuell notwendig ist, haben Sie einen monatlichen Anspruch von 805 Euro(1).
Ihre Pflegeversicherung ist ebenso bereit, Ihren monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten mit einem bestimmten Prozentsatz zu unterstützen. Dieser variiert und richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthalts in der stationären Pflege. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten für ein Pflegeheim.
Zusätzliche Angebote bei Pflegegrad 2
Jeder Pflegefall ist individuell und daher sollte auch die Pflege und Betreuung maßgeschneidert sein. Um das zu gewährleisten, gibt es eine Reihe verschiedener Pflegedienstleistungen, die zur Verfügung stehen.
Andere Dienste im Rahmen des Pflegegrades 2:
- Pflegeberatung: Mit Pflegegrad 2 haben Sie bei Bedarf Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (7a). Hierbei liegt der Fokus auf der Planung Ihrer persönlichen Pflegesituation und der Informationsvermittlung über Entlastungs- und Hilfsangebote.
- Pflegekurse für Verwandte: In diesen Kursen lernen Angehörige praktische Pflege, vom Anziehen über den Transfer bis hin zur Körperpflege. Jeder, der gern pflegen möchte oder sich dafür interessiert, darf kostenlos teilnehmen.
- Pflegeunterstützungsgeld: Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Leistung für Pflegekräfte. Im Falle eines akuten Pflegenotfalls übernimmt es die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, um zu verhindern, dass Sie durch Ihre Hilfe für andere in eine finanzielle Notlage geraten.
- Zuschuss für Wohngemeinschaften: Mit einem Zuschuss von 224 Euro pro Monat unterstützt die Pflegeversicherung Menschen, die in Wohngemeinschaften leben. Der Zuschuss beträgt immer 224 Euro pro Monat, unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1, 2 oder 5 haben.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Dienste, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ zugelassen werden. Die Pflegeversicherung stellt dafür bis zu 53 Euro pro Monat zur Verfügung.
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
Unter bestimmten Umständen kann die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Familienmitglieder übernehmen. Die Bedingungen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige.
Ein Fallbeispiel für Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 bedeutet, dass Sie „in Ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind. Was das in der Praxis bedeuten kann, zeigt ein fiktives Fallbeispiel auf pflege-ledergerber.de.
Herr Schmidt leidet seit über 20 Jahren an Typ-2-Diabetes. Lange Zeit hatte er seine Krankheit und seine Medikamente gut im Griff. Doch in letzter Zeit hat sich bei ihm eine leichte Demenz entwickelt. Anfangs hat er nur Kleinigkeiten durcheinandergebracht, aber jetzt vergisst er immer häufiger wichtige Dinge und ist im Alltag auf die Hilfe seiner Frau angewiesen.
Herr Schmidt hat gelegentlich Probleme, sich an Vereinbarungen zu erinnern. Es gab auch schon Situationen, in denen er den Weg nach Hause nicht mehr finden konnte. In Gesprächen vergisst er manchmal die Antworten seiner Gesprächspartner.
Der Gutachter bewertet dies mit 6 Punkten im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und 4 Punkten im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Die Gewichtung ergibt einen Wert von insgesamt 7,5 Punkten.
Aufgrund seiner Vergesslichkeit muss seine Frau ihn ständig an seine Medikamente und das tägliche Insulin erinnern. Seine Frau begleitet ihn auch zu Arztterminen, denn Herr Schmidt gibt wichtige Informationen manchmal nicht weiter.
Der Gutachter vergibt im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ 8 Punkte, was einem gewichteten Wert von 20 Punkten entspricht.
Aufgrund zunehmender Schwierigkeiten mit akuten Veränderungen im Alltag erhält Herr Schmidt im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ 3 Punkte (gewichtet 3,75 Punkte).
Insgesamt erhält Herr Schmidt bei der Pflegebegutachtung 31,25 gewichtete Punkte. Damit liegt er im Bereich von 27 bis unter 47,5 Punkten und erhält daher den Pflegegrad 2.
Häufig gestellte Fragen
Pflegegrad 2 wird Versicherten zugesprochen, die eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Das entspricht einem Wert von 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten (1).
Pflegegrad 2 wird Versicherten zugesprochen, die eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Das entspricht einem Wert von 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten. (2)
Die Kategorisierung in Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Dieser Ausdruck steht für eine spezifische Punktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten, die auf Grundlage eines standardisierten Begutachtungsprozesses ermittelt wird. (3)
Nein, dies ist nicht zwingend nötig. Die Pflege kann auch ohne einen Pflegedienst zu Hause durchgeführt werden. Ein Umzug in ein Pflegeheim ist ebenfalls möglich, allerdings nur in seltenen Fällen notwendig.
Die Höhe Ihres Leistungsanspruchs bei Pflegegrad 2 hängt stark davon ab, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung sind an tatsächliche Ausgaben gebunden. Eine Ausnahme ist hier das Pflegegeld von 347 Euro pro Monat.
Bei einem Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 347 Euro Pflegegeld. Allerdings ist dies an die Bedingung geknüpft, dass die Pflege zuhause stattfindet und die Pflegesachleistungen nicht voll beansprucht werden. Ansonsten entfällt Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
Der jährliche Höchstbetrag für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 liegt bei 1.685 Euro und maximal 42 Tage oder 6 Wochen pro Jahr. Es besteht die Möglichkeit, ein ungenutztes Budget für die Kurzzeitpflege teilweise auch für die Verhinderungspflege zu nutzen.
Sie können bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2 beanspruchen. In der Regel ist der Höchstbetrag von 1.854 Euro pro Jahr allerdings vorher ausgeschöpft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Betrag mit einem ungenutzten Budget der Verhinderungspflege teilweise aufzustocken.
Entlastungsleistungen können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflege ohne Grundpflege, Kurzzeitpflege und „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach Landesrecht.
Hilfsmittel haben keine direkte Verbindung zu einem Pflegegrad. Sie werden teilfinanziert von der Krankenkasse, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ein Pflegegrad ist nur für Pflegehilfsmittel erforderlich.
Grundsätzlich stehen Ihnen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise ein Krankenbett oder ein Pflege-Rollstuhl. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr.
Ja, das ist möglich. Ein Pflegegrad berechtigt Sie zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung, verbietet Ihnen aber nicht, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern. Im Gegenteil: Das ist sogar das Ziel der Pflegeleistungen.
Ja und nein. Der Pflegegrad verbietet Ihnen nicht direkt, Auto zu fahren. Ob Sie weiterhin Auto fahren dürfen, hängt von Ihrem psychischen und körperlichen Gesamtzustand ab. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 2 sollten deshalb nicht mehr selbst Auto fahren. Ausnahmefälle sind aber absolut möglich.
Quellen zum Beitrag
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 27.02.2025)
(2)
Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 27.02.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 27.02.2025)
Pflegegrad 2: 5 Wissenswerte Fakten
Wenn Ihnen der Pflegegrad 2 zugesprochen wurde, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Denn Pflegegrad 2 ist in Deutschland der am häufigsten vergebene Grad. In diesem Artikel haben wir fünf aufschlussreiche Fakten für Sie zusammengefasst.
1. Pflegegrad 2: Der häufigste Pflegegrad in Deutschland
Fast die Hälfte (43,8 Prozent) aller Empfänger von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die zu Hause betreut werden, fallen in den Pflegegrad 2.(1)
2. Überwiegend häusliche Pflege
In Deutschland werden 1.922.210 Menschen mit Pflegegrad 2 zu Hause versorgt. Im Vergleich dazu erhalten nur 108.288 Menschen mit demselben Pflegegrad ihre Betreuung und Pflege in einer stationären Einrichtung.(1)
3. Vorwiegend über 80 Jahre alt
Ein Großteil der zu Hause versorgten Personen mit Pflegegrad 2, etwa 382.000, sind zwischen 80 und 85 Jahre alt.(2)
4. Mehrheitlich Bezieher von Pflegegeld
Fast 89 Prozent der Leistungsberechtigten mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten in erster Linie Pflegegeld. Dies kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.(3)
5. Jährliche Leistungshöhe für häusliche Pflege
Personen mit Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden, können bis zu 28.305 Euro pro Jahr von der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, darunter Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss und ein Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums.(4)
Quellen für die 5 Wissenswerten Fakten
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2024): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversicherung.pdf (letzter Abruf am 27.02.2025)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf (letzter Abruf am 27.02.2025)
(3)
Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden.pdf (letzter Abruf am 27.02.2025)
(4)
Leistungssumme
Zusammensetzung des jährlichen Leistungsanspruchs aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie Zuschuss zur Wohnraumanpassung