Pflegegrad 3 repräsentiert eine „erhebliche Einschränkung der Selbständigkeit“. Aber was bedeutet das im Detail? Wie wird der Pflegegrad 3 erlangt? Und welche finanziellen Unterstützungen und Dienstleistungen können mit dem Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden?
Wir von der ambulanten Pflege Iserlohn erklären Ihnen die Kriterien für den Erhalt des dritten Pflegegrades und informieren Sie über Ihre Rechte gegenüber Ihrer Pflegeversicherung.
Pflegegrad 3: Was bedeutet das eigentlich?
Der Pflegegrad 3 stellt eine „erhebliche Einschränkung der Selbständigkeit“ dar. Sie erreichen diesen Pflegegrad, wenn in Ihrer Pflegebegutachtung zwischen 47,5 und unter 70 Punkte für die Begrenzung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen Ihrer Pflegeversicherung (1).
Die Pflegebegutachtung misst das Ausmaß der Selbstständigkeit einer Person. Während früher der benötigte Pflegeaufwand eine große Rolle spielte, ist dieser heute nicht mehr ausschlaggebend. Auf Basis des erstellten Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades.
Anforderungen für den Pflegegrad 3
Um Pflegeleistungen zu beanspruchen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Im Anschluss daran führt ein Fachmann eine Pflegebegutachtung nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ durch (2).
In der Pflegebegutachtung können bis zu 100 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit vergeben werden. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs individuell bewerteten Themenfeldern zusammen. Bei Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation gibt es Ausnahmeregelungen (1).
Kriterien für die Begutachtung
- Mobilität: Wie unabhängig kann sich die begutachtete Person fortbewegen? Wie gut kann sie sich festhalten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist es dem Antragsteller möglich, sich im Alltag örtlich und zeitlich zu orientieren? Kann er selbstständig Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse äußern?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die betroffene Person Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Leidet sie unter Wahnvorstellungen oder beschädigt sie Gegenstände?
- Selbstversorgung: Wie unabhängig kann die begutachtete Person sich täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller im Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie beispielsweise bei Dialyse oder Verbandswechsel?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie unabhängig kann die begutachtete Person ihren Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?
Jedes der sechs Module enthält bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums führt zu einer Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden addiert, gewichtet und ergeben letztendlich die Gesamtpunktzahl (2).
TIPP
Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch bereitet Sie gut auf die Begutachtung vor. Es dient nicht zuletzt als Erinnerung, welche Tätigkeiten eigenständig durchgeführt werden können und welche Unterstützung erfordern. So trägt das Pflegetagebuch zu einem gerechten Gutachten bei.
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Pflegegrad 3
Menschen, die einen Pflegegrad 3 haben, sind in vielen Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen. Deswegen können sie auf die gesamte Bandbreite an Pflegeleistungen zurückgreifen. Manchmal sind die Höchstbeträge für bestimmte Leistungen noch etwas begrenzt (3). Wenn Sie einen Pflegegrad 3 haben, haben Sie im Vergleich zu Pflegegrad 2 höhere Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und Leistungen für die stationäre Pflege.
Pflegeleistungen für Personen mit Pflegegrad 3 im Überblick
Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse von Personen mit Pflegegrad 3 zugeschnitten sind. Hier ist eine Übersicht (4, 5):
Pflegeleistung | Anspruch mit Pflegegrad 3 (ab 2025) |
---|---|
Pflegegeld | 599 € monatlich |
Pflegesachleistungen | 1.497 € monatlich |
Verhinderungspflege | 1.685 € jährlich |
Kurzzeitpflege | 1.854 € jährlich |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | 1.357 € monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
Technische Pflegehilfsmittel | Ja (Kostenübernahme oder Zuzahlung möglich) |
Hausnotruf | bis zu 25,50 € monatlich |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € pro Maßnahme |
Pflegeberatung und Beratungseinsatz | Ja (halbjährlich verpflichtend bei Pflegegeldbezug) |
Pflegekurse für Angehörige | Ja (kostenfrei) |
Pflegeunterstützungsgeld | Ja (bis zu 10 Tage pro Jahr, 90 % des Nettoeinkommens) |
Wohngruppenzuschuss | 224 € monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 € monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | 1.319 € monatlich |
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren, erhalten Sie das Pflegegeld in voller Höhe zur freien Verfügung. Bei diesem Grad beträgt das monatliche Pflegegeld 599 Euro. Wenn Sie zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird Ihr Anspruch auf Pflegegeld entsprechend reduziert. Sie müssen keine Nachweise über die Verwendung des Geldes erbringen. Aber es ist verpflichtend, mindestens einmal pro Halbjahr an einem kostenlosen Beratungseinsatz nach § 37.3 teilzunehmen. Bei diesen Terminen können Sie individuelle Fragen stellen und erhalten nützliche Informationen rund um die Pflege.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Die Pflegesachleistungen sind dafür da, um die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Es stehen Ihnen dafür monatlich 1.497 Euro zur Verfügung. Viele Menschen nutzen die Dienste eines Pflegedienstes regelmäßig. Deswegen ist es hilfreich, wenn der Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann. Das erspart Ihnen Zeit und Aufwand.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Bei der Kombinationsleistung können Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch nehmen. Zum Beispiel könnten Sie 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen beanspruchen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds erhalten. Sie können das Verhältnis von Geld- und Sachleistung selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nur gelegentlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Denn wenn Sie diese regelmäßig nutzen, benötigen Sie schnell den vollen Betrag zur Finanzierung.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Die Verhinderungspflege gibt der Pflegeperson die Möglichkeit, sich stunden- oder tageweise vertreten zu lassen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Pflegeperson wichtige Termine hat, krank ist oder sich im Urlaub befindet. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich. Somit stehen Ihnen dafür 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können Sie entweder die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes als Vertretung in Anspruch nehmen oder einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung auszahlen.
Die vorübergehende Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Die Kurzzeitpflege ist Ihre Rettung, wenn Sie normalerweise zu Hause betreut werden, aber aus bestimmten Gründen eine vorübergehende stationäre Pflege benötigen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die pflegende Person zeitweilig nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen, und keine andere Person diese Aufgabe zu Hause übernehmen kann.
Für solche Situationen erhalten Sie ein Jahresbudget für die Kurzzeitpflege von 1.854 Euro. Dieses ist jedoch auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Teile der nicht vollständig genutzten Mittel können auch zur Verhinderungspflege verwendet werden.
Teilstationäre Pflege durch Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Die Tagespflege oder Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Dies bedeutet, dass dieses Angebot die Pflege zu Hause ergänzt und unterstützt, sie jedoch nicht ersetzt. Die Pflege findet nur tagsüber oder nur nachts in einer Einrichtung statt, während die sonstige Betreuung zu Hause erfolgt.
Mit einem Pflegegrad 3 können Sie für die teilstationäre Pflege bis zu 1.357 Euro pro Monat beanspruchen. Das reicht ungefähr für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, abhängig von den Kosten in der jeweiligen Einrichtung (2).
Entlastungsbetrag zur Unterstützung bei Pflegegrad 3
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat dient dazu, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu ermöglichen. Dadurch sollen Pflegende entlastet und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten oder gefördert werden.
Der Entlastungsbetrag kann bei Pflegegrad 3 für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Tages- oder Nachtpflege
- Ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege)
- Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Entlastung durch Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Die Pflege und Betreuung bei Pflegegrad 3 kann für Pflegende eine große Herausforderung sein. Hinzu kommt oft noch die Führung des Haushaltes der pflegebedürftigen Person. Dies kann kurzfristig kein Problem darstellen, aber langfristig stellt es eine erhebliche Belastung dar.
In solchen Situationen kann eine Haushaltshilfe genau die richtige Unterstützung bieten. Sie ermöglicht Ihnen, mehr Zeit mit der pflegebedürftigen Person zu verbringen, anstatt mit Hausarbeit wie Putzen oder Wäsche waschen zu verbringen. Die Kosten für die Haushaltshilfe können teilweise mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.
Die Rolle von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 3
Jede krankenversicherte Person hat unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse. Für die Genehmigung ist lediglich eine ärztliche Verordnung erforderlich, nicht jedoch der Pflegegrad. Lediglich bei Pflegehilfsmitteln ist ein Pflegegrad erforderlich.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr
Hausnotruf als eine Sicherheitsmaßnahme bei Pflegegrad 3
Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall wahrscheinlich nicht telefonisch Hilfe rufen können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro pro Monat für ein anerkanntes Notrufsystem.
Zuschuss für die Anpassung des Wohnraums bei Pflegegrad 3
Viele Menschen mit Pflegegrad 3 sind nicht mehr besonders mobil und beweglich. Alltagsaufgaben wie Treppensteigen oder das Aufstehen von einem tiefen Toilettensitz werden zu einer echten Herausforderung. Solche Barrieren sind nicht nur gefährlich, sondern bedrohen auch die Selbständigkeit einer Person.
Der Einbau eines Treppenlifts kann die Bedrohung durch eine Treppe beseitigen. Aber auch an anderen Stellen können kleine oder große Umbaumaßnahmen helfen. Ein Badumbau kann beispielsweise durch das Anbringen von Haltegriffen erfolgen, oder durch den Umbau einer Badewanne zu einer Dusche.
In solchen Fällen kann die Pflegeversicherung einen Umbau als sogenannte Wohnumfeld-Verbessernde Maßnahmen fördern. Dafür sind pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich (1).
Die Stationäre Pflege
Entscheiden Sie sich für einen Umzug in ein Pflegeheim mit Pflegegrad 3, so steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 1.319 Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld können Sie einen Teil der Pflege- und Betreuungskosten decken.
Jedoch fallen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung (auch als „Hotelkosten“ bezeichnet) und für die Fortbildung des Personals sowie den Erhalt der Einrichtung (Investitionskosten) an. Diese Ausgaben sind nicht als spezifisch für die Pflege klassifiziert und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden.
Zusätzlich zu diesen Kosten, bietet die Pflegeversicherung einen prozentualen Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten an. Dieser Zuschuss erhöht sich mit der Dauer Ihres Aufenthalts in der stationären Pflege. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber für Pflegeheimkosten.
Individuelle Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
Wir glauben fest daran, dass jede Pflege so einzigartig sein sollte wie die Person, die sie benötigt. Aus diesem Grund müssen Pflegeleistungen individuell auf die Situation abgestimmt werden. Dabei stehen Ihnen die bereits genannten Leistungen und einige zusätzliche Pflegeleistungen zur Verfügung.
Zusätzliche Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3:
- Pflegeberatung: Mit Pflegegrad 3 haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen (nach Paragraf 7a). Diese Beratung hilft Ihnen bei der Organisation Ihrer persönlichen Pflegesituation und bietet Erklärungen zu Entlastungs- und Hilfsangeboten.
- Pflegekurse: In diesen Kursen lernen Sie praktische Pflegefertigkeiten. Sie behandeln Themen von der Ankleidehilfe, über den Transfer bis hin zur Körperpflege. Die Teilnahme ist für alle offen, die Interesse haben – und das kostenlos.
- Pflegeunterstützungsgeld: Dieses ist eine zusätzliche Hilfe für Pflegende in akuten Pflegenotfällen. Es übernimmt die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn Sie sich um andere kümmern.
- Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem monatlichen Zuschlag von 224 Euro. Dieser Betrag bleibt konstant bei 224 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Dienstleistungen, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ (Digitale Pflegeanwendungen) zugelassen werden. Die Pflegeversicherung stellt dafür bis zu 53 Euro pro Monat zur Verfügung.
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung einige Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende. Die Bedingungen für Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige.
Ein realitätsnahes Szenario: Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 kennzeichnet eine „starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch was heißt das in der Praxis? Anhand des Fallbeispiels von Herrn Müller werden wir Ihnen die konkreten Umstände und Bedingungen, die zu Pflegegrad 3 führen können, näherbringen.
Der Fall Herr Müller: Parkinson und Depression
Herr Müller ist seit einem Jahrzehnt an Morbus Parkinson erkrankt. Zudem hat er im Laufe der Jahre eine Depression entwickelt. Im Alltag benötigt er daher schon seit geraumer Zeit Unterstützung, welche anfangs von seiner Tochter geleistet wurde. Als die Hilfebedürftigkeit jedoch täglich wurde, zogen sie gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst hinzu.
Das Parkinson-Syndrom begrenzt Herrn Müllers Beweglichkeit immer mehr. Er fühlt sich beim Gehen unsicher und seine Haltung ist leicht gebeugt, während seine Gelenke immer steifer werden. Mittlerweile ist er gezwungen, außerhalb seiner Wohnung eine Gehhilfe zu verwenden. Seine Wohnung befindet sich zwar im Erdgeschoss, jedoch braucht er in anderen Umgebungen Hilfe beim Treppensteigen und auch beim morgendlichen Aufstehen ist er auf Unterstützung angewiesen.
Im Modul „Mobilität“ erhält er folglich 6 Punkte, was gewichtet 7,5 Punkte entspricht.
Unterstützung in der Selbstversorgung und im Umgang mit Therapie
Obwohl Herr Müller seine Arme noch bewegen und koordinieren kann, ist er grundsätzlich unsicher auf den Beinen. Beim Duschen und Waschen, der Körperpflege und beim An- und Umziehen benötigt er Hilfe vom Pflegedienst. Da sein Händezittern das Kochen erschwert, lässt er sich das Essen liefern.
Im Modul „Selbstversorgung“ erhält er daher 7 Punkte, was gewichtet 10 Punkte ergibt.
Leider fällt es Herrn Müller schwer, seine Hilfsbedürftigkeit zu akzeptieren. Teilweise lehnt er die Unterstützung des Pflegepersonals durch verbale Äußerungen und leicht aggressives Verhalten ab.
Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ erhält er deshalb 11 Punkte, gewichtet sind das 15 Punkte.
Aufgrund seiner Depressionen erlebt Herr Müller täglich tiefe Stimmungstiefs. Gelegentlich ruft er noch Freunde und Familie an, kann sich jedoch immer seltener dazu motivieren. Die Selbstbeschäftigung wird für ihn zunehmend schwieriger.
Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ erhält er daher 6 Punkte, gewichtet ergibt dies 7,5 Punkte.
Herr Müller nimmt mehrmals täglich Medikamente gegen die Symptome des Parkinson-Syndroms ein. Diese werden ihm vom Pflegedienst in Tageszeitraten vorbereitet. Einmal wöchentlich erhält er eine physiotherapeutische Behandlung zu Hause, um seine verbleibende Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern. Zu Arztbesuchen begleitet ihn stets seine Tochter.
Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ erhält er 5 Punkte, was gewichtet 15 Punkten entspricht.
Einstufung in Pflegegrad 3
Im Gesamtergebnis erhält Herr Müller im Pflegegutachten 55 gewichtete Punkte. Damit liegt das Ergebnis deutlich zwischen 47 und 70 Punkten. Infolgedessen wird Herr Müller dem dritten von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Antworten auf gängige Fragen rund um den Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 steht für eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Bei der Begutachtung werden hierbei 47,5 bis weniger als 70 Punkte erreicht.
Die Bezeichnung „schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, die den Pflegegrad 3 definiert, steht für eine spezifische Punktzahl zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkten. Diese Punktzahl resultiert aus einem standardisierten Begutachtungsverfahren und wird in einem Pflegegutachten festgelegt.
Der Pflegeaufwand bei Pflegegrad 3 ist bereits beträchtlich, dabei fallen täglich umfangreichere Aufgaben an. Eine genaue Zeitangabe ist jedoch nicht möglich, da seit 2017 der Zeitaufwand nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf eine Begleitperson bei Arztterminen oder Krankenhausaufenthalten haben. Dies hängt jedoch nicht primär vom Pflegegrad ab, sondern sollte mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden.
Falls Sie noch arbeitsfähig sind, dürfen Sie selbstverständlich weiterhin arbeiten. Das Ziel der Pflege besteht darin, Ihre Selbständigkeit zu unterstützen und zu fördern. Ein Pflegegrad hindert Sie daher nicht daran, zu arbeiten.
Es gibt eine Reihe von Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen.
Die Höhe Ihres Anspruchs bei Pflegegrad 3 hängt davon ab, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Fast alle Pflegeleistungen dienen der Erstattung tatsächlicher Ausgaben. Eine Ausnahme bildet das Pflegegeld von 599 Euro pro Monat.
Bei einer Einstufung in Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro pro Monat, vorausgesetzt, die Pflege findet zuhause statt und Sie nehmen die Pflegeleistungen nicht vollständig in Anspruch. Ansonsten reduziert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld entsprechend.
Abgesehen vom Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen Kostenerstattungen für nachgewiesene Ausgaben. Das Pflegegeld wird hingegen direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann von ihr frei verwendet werden. Angehörige und Pflegende haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld.
Bis auf das Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen Kostenerstattungen für belegbare Ausgaben. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei von ihr genutzt werden. Angehörige und Pflegekräfte haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld.
Die Pflegesachleistungen ermöglichen Ihnen die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer anerkannten Einzelpflegekraft. Mit Pflegegrad 3 stehen dafür monatlich 1.497 Euro zur Verfügung.
Mit Pflegegrad 3 können Sie bis zu 1.685 Euro pro Jahr und höchstens 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag durch einen Teil Ihres nicht genutzten Budgets für die Kurzzeitpflege zu erhöhen.
Mit Pflegegrad 3 sind bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege möglich. In der Praxis erreichen Sie jedoch bereits vorher die Grenze des Höchstbetrags von 1.854 Euro pro Jahr, der dafür bereitgestellt wird. Falls Sie die Verhinderungspflege nicht vollständig nutzen, können Sie einen Teil dieses Budgets auch für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Entlastungsleistungen sind Leistungen, die durch den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Diese umfassen Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflege ohne Grundpflege, Kurzzeitpflege und „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach Landesrecht.
Hilfsmittel sind nicht an einen Pflegegrad gebunden. Sie werden teilweise von der Krankenkasse finanziert, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ein Pflegegrad ist nur für Pflegehilfsmittel eine Voraussetzung.
Im Grunde stehen Ihnen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise ein Krankenbett oder ein Pflege-Rollstuhl. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr.
Für die stationäre Pflege stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 monatlich 1.319 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem bestimmten Prozentsatz an Ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser Prozentsatz steigt, je länger Sie bereits in einem Pflegeheim untergebracht sind.
Quellen zum Beitrag
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 28.02.2025)
(2)
Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 28.02.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 28.02.2025)
(4)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025“
bundesgesundheitsministerium.de (letzter Abruf am 28.02.2025)
GKV-Spitzenverband: „Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI“
gkv-spitzenverband.de (letzter Abruf am 28.02.2025)
Fünf Wissenswerte Fakten zum Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 nimmt in Deutschland eine bedeutende Rolle ein. Er ist mit Abstand der zweitmeist vertretene Pflegegrad.(1) In den nächsten Abschnitten möchten wir Ihnen fünf spannende und wichtige Aspekte zum Pflegegrad 3 aufzeigen.
Pflegegrad 3 – Die zweithäufigste Einstufung
Über ein Viertel, genauer gesagt 27,6 Prozent, aller Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung, die ambulant versorgt werden, fallen unter den Pflegegrad 3. Damit ist dieser Pflegegrad der zweithäufigste nach dem Pflegegrad 2 in Deutschland.(1)
Häusliche Pflege dominiert bei Pflegegrad 3
Mit rund 1.212.017 Menschen, die zuhause betreut werden, überwiegt die ambulante Pflege deutlich gegenüber der stationären Pflege. Lediglich 263.494 Menschen mit Pflegegrad 3 befinden sich in stationären Pflegeeinrichtungen.(1)
Die Altersgruppe 80-85 Jahre am stärksten vertreten
Pflegegrad 3 ist besonders häufig bei Menschen im Alter von 80 bis 85 Jahren anzutreffen, die zuhause versorgt werden.(2)
Unter 15-Jährigen liegt Pflegegrad 3 auf dem zweiten Platz
Bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre ist der Pflegegrad 3 ebenfalls sehr präsent. Die Mehrheit der jungen Pflegebedürftigen ist mit Pflegegrad 2 eingestuft, jedoch folgt der Pflegegrad 3 sehr eng dahinter. Insgesamt sind es 85.759 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe.(2)
Die maximale Höhe der Leistungen für häusliche Pflege
Wer zuhause gepflegt wird und dem Pflegegrad 3 zugeordnet ist, hat jährlich Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 44.349 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus verschiedenen Leistungen wie Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, dem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, dem Zuschuss für einen Hausnotruf und dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung.(3)
Quellen zu den 5 Wissenswerten Fakten
(1)
Bundesministerium für Gesundheit: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (2024)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversicherung.pdf (letzter Abruf am 28.02.2025)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit: Soziale Pflegeversicherung – Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden (2022)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf (letzter Abruf am 28.02.2025)
(3)
Leistungssumme
Zusammensetzung des jährlichen Leistungsanspruchs aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie Zuschuss zur Wohnraumanpassung