Pflegegrad 4: Von Voraussetzungen bis zum Finanziellen

Skala der Pflegegrade mit Pflegegrad 4 hervorgehoben

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 4 ist der vorletzte der insgesamt fünf Pflegegrade und charakterisiert eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch was genau bedeutet das? Wer ist berechtigt, den Pflegegrad 4 zu erhalten? Welche Vorteile und Ansprüche sind mit dem Pflegegrad 4 verbunden? Im Folgenden präsentiert Pflege-Ledergerber detaillierte Informationen zu den Bedingungen und stellt die finanziellen Unterstützungen und Leistungen vor, die Sie mit dem vierten Pflegegrad in Anspruch nehmen können.

Pflegegrad 4: Was genau ist das?

Pflegegrad 4 kennzeichnet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Dieser Pflegegrad wird vergeben, wenn in Ihrem Pflegegutachten 70 bis unter 90 Punkte für Ihre Selbstständigkeitseinschränkungen ermittelt werden. Mit dem Erreichen dieses Pflegegrades können Sie die Unterstützung Ihrer Pflegeversicherung beanspruchen (1).

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit konzentriert sich auf das Ausmaß der Selbstständigkeit einer Person. In der Vergangenheit stand der Pflegeaufwand im Fokus, doch seit 2017 ist dies nicht mehr der Fall. Das erstellte Gutachten ist der maßgebliche Faktor für die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad.

Anforderungen für Pflegegrad 4

Um einen höheren Pflegegrad zu erreichen, müssen Sie zunächst bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Höherstufung stellen. Daraufhin beauftragt die Versicherung einen Fachmann, der bei Ihnen eine Pflegebegutachtung nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) durchführt (2).

Im Rahmen des Pflegegutachtens werden bis zu 100 Punkte für die Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus sechs individuell gewichteten Themenfeldern. Es gibt allerdings Ausnahmen in der Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation (1).

Pflegekraft hilft älterer Frau beim Aufstehen
Eine Pflegekraft unterstützt eine ältere Frau im Alltag

Kriterien für die Begutachtung

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich die betreffende Person bewegen? Kann sie sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist es dem Antragsteller möglich, sich im Alltag zeitlich und räumlich zurechtzufinden? Kann er Entscheidungen für sich selbst treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse äußern?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die betroffene Person Hilfe aufgrund psychischer Probleme wie aggressives oder ängstliches Verhalten? Leidet sie unter Wahnvorstellungen oder beschädigt sie Gegenstände?
  • Selbstversorgung: Inwiefern kann sich die Person selbst waschen, pflegen und ernähren?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt der Antragsteller bei Krankheitsbewältigung, Therapien und medizinischen Behandlungen wie Dialyse oder Verbandswechsel?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie eigenständig kann die Person ihren Alltag gestalten, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Jedes der sechs Module enthält bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums führt zu einer Gesamtpunktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden summiert und gewichtet, um die Gesamtpunktzahl zu ermitteln (2).

TIPP

Als Vorbereitung auf das Gutachten kann ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch hilfreich sein. Es kann deutlich machen, welche Aufgaben die betroffene Person eigenständig erledigen kann und bei welchen Unterstützung benötigt wird. Auf diese Weise trägt es zu einer gerechten Bewertung bei.

Unterstützungsangebote für Personen mit Pflegegrad 4

Wer diesen hat, benötigt oftmals mehrmals tägliche intensive Hilfe und eventuell sogar fast dauerhafte Betreuung. Es ist beruhigend zu wissen, dass in diesem Fall alle Pflegedienstleistungen zur Verfügung stehen. Dennoch sollte beachtet werden, dass einige Leistungen nicht vollständig zur Verfügung stehen, wie es bei Pflegegrad 5 der Fall ist (3).

Im Gegensatz zu den Pflegegraden 2 oder 3 haben Sie nun einen erhöhten Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen für die stationäre Pflege, also das Pflegeheim. Die übrigen Leistungen bleiben unverändert.

Übersicht der Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Pflegeleistungen, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie Pflegegrad 4 haben:

PflegeleistungAnspruch mit Pflegegrad 4Zusätzliche Hinweise
Pflegegeld800 € monatlichFür häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen1.859 € monatlichAmbulante Pflegedienste, wird direkt mit der Kasse abgerechnet
Verhinderungspflege1.685 € jährlichBis zu 6 Wochen, kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden (max. 3.539 €)
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichBis zu 8 Wochen, kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden
Entlastungsbetrag131 € monatlichZweckgebunden für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen
Tages- oder Nachtpflege1.685 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektion etc.
Technische PflegehilfsmittelJa, mit ZuzahlungPflegekasse übernimmt die Kosten, jedoch max. 25 € Zuzahlung je Hilfsmittel möglich
HausnotrufBis zu 25,50 € monatlichWird direkt an den Anbieter gezahlt
WohnraumanpassungBis zu 4.180 € pro MaßnahmeBei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bis 16.720 € (vierfacher Betrag)
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJa, Pflicht für PflegegeldempfängerAlle 3 Monate verpflichtend, sonst Kürzung des Pflegegeldes
Pflegekurse für AngehörigeJaKönnen auch als Schulung zu Hause stattfinden
PflegeunterstützungsgeldJa (max. 10 Tage pro Jahr)Lohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Vollstationäre Pflege im Heim1.855 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Falls Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren, können Sie Pflegegeld beantragen. Mit Pflegegrad 4 beträgt dieser Betrag 800 Euro pro Monat, den Sie frei verwenden können. Wenn Sie Pflegesachleistungen nutzen, wird Ihr Pflegegeldanspruch anteilig reduziert.

Es ist kein Nachweis über die Kosten erforderlich. Allerdings müssen Sie mit Pflegegrad 4 einmal vierteljährlich an einer Beratung nach Paragraf 37.3 teilnehmen. In diesen kostenlosen Beratungsgesprächen können Sie individuelle Fragen zur Pflege, zum Pflegerecht und zu Pflegeleistungen klären.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Mit den Pflegesachleistungen können Sie die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ergänzen, in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst. Wenn Sie möchten, kann der Pflegedienst die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen.

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen dafür 1.859 Euro pro Monat zur Verfügung. Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig reduziert.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Auch Pflegepersonen haben Termine, können krank werden oder möchten in den Urlaub fahren. In solchen Fällen können Sie über die Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung finanzieren. Das ist insgesamt für bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.

Insgesamt stehen dafür 1.685 Euro im Jahr zur Verfügung. Damit können Sie Privatpersonen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen oder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung bezahlen. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können Sie teilweise für die Verhinderungspflege verwenden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Die Kurzzeitpflege bietet eine Lösung, wenn Sie normalerweise zu Hause gepflegt werden, aber vorübergehend eine stationäre Betreuung benötigen – zum Beispiel, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt und keine andere Person die Ersatzpflege übernehmen kann.

Das Budget für die Kurzzeitpflege beträgt 1.854 Euro pro Jahr und ist auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Nicht vollständig genutzte Mittel können Sie teilweise auch für die Verhinderungspflege verwenden.

Tags- und Nachtbetreuung bei der Einstufung in Pflegegrad 4

Teilstationäre Pflege, auch bekannt als Tages- oder Nachtpflege, bietet eine wertvolle Ergänzung zur Pflege im eigenen Zuhause. Bei dieser Art der Pflege erhalten Pflegebedürftige entweder tagsüber oder nachts professionelle Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung, während die eigentliche Pflege weiterhin zu Hause stattfindet.

Betreuungsszene tagsüber und nachts
Pflegekräfte kümmern sich um Pflegebedürftige zu verschiedenen Tageszeiten

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger den Pflegegrad 4 haben, können Sie bis zu 1.685 Euro monatlich für die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen (1). Dieser Betrag kann bereits ausreichen, um mehrere Tage pro Woche professionell betreut zu werden. Allerdings hängt dies im Einzelfall von den spezifischen Kosten der jeweiligen Einrichtung ab.

Entlastungsbeitrag im Rahmen des Pflegegrads 4

Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (2) können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsdienstleistungen finanziert werden. Diese sollen dazu beitragen, pflegende Personen zu entlasten und die Selbstständigkeit sowie das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen im Alltag zu bewahren und zu fördern.

Wenn Sie diesen Grad haben, sollten Sie bereits mit dem Entlastungsbetrag vertraut sein und diesen hoffentlich auch nutzen. Falls dies noch nicht der Fall ist, haben Sie die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch rückwirkend zu beanspruchen.

Mögliche Verwendungszwecke des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 4 sind:

  • Tagespflege oder Nachtpflege
  • Ambulante Pflege und Betreuung (eingeschränkt)
  • Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel bei Pflegegrad 4

Pflegehilfsmittel wie Rollator, Pflegebett und Duschstuhl
Wichtige Hilfsmittel für den Pflegealltag

Hilfsmittel werden unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse übernommen. Pflegehilfsmittel hingegen setzen einen Pflegegrad voraus. Welchen genau Sie haben, spielt dabei jedoch keine Rolle, da der Anspruch individuell nach Bedarf in Ihrer speziellen Situation bestimmt wird.

Beispiele für Pflegehilfsmittel sind:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr

Vollstationäre Pflege im Kontext von Pflegegrad 4

Trotz aller Unterstützung und besten Bemühungen ist die häusliche Pflege mit Pflegegrad 4 nicht immer möglich (3). Sie erfordert viel Zeit und setzt voraus, dass mindestens eine Pflegeperson vorhanden ist, die selbst in guter Verfassung ist. Daher kann ein Wechsel in ein Pflegeheim manchmal unausweichlich sein.

Bei Pflegegrad 4 stellt die Pflegeversicherung für die stationäre Pflege monatlich 1.855 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Sie jedoch mit erheblichen zusätzlichen Kosten rechnen, die Sie selbst tragen müssen. Der Eigenanteil ist dabei unabhängig vom Pflegegrad und wird als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil bezeichnet.

Neben Ihrem Eigenanteil zahlt die Pflegeversicherung noch einen prozentualen Zuschuss. Dieser steigt an, je länger Sie bereits in stationärer Pflege leben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber „Kosten für ein Pflegeheim“.

Weitere Unterstützungsleistungen bei Pflegegrad 4

Jede Pflege sollte so einzigartig sein wie die Person, die gepflegt wird. Dafür ist es wichtig, die Pflegeleistungen individuell auf die Situation abzustimmen. Dabei helfen Ihnen die bereits genannten Leistungen und einige weitere Unterstützungsangebote.

Weitere Unterstützungsleistungen bei Pflegegrad 4 sind:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Barrierefreies Wohnen ist eine Grundvoraussetzung für die Pflege. Wenn Sie dafür beispielsweise Ihr Bad umbauen oder einen Treppenlift einbauen lassen müssen, können Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten.
  • Pflegeberatung: Bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a. Die Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Pflegesituation zu organisieren und informiert Sie über Entlastungs- und Unterstützungsangebote.
  • Pflegekurse für Pflegende: In Pflegekursen erlernen Sie praktisches Pflegewissen, von der Hilfe beim Anziehen über den Transfer bis zur Körperpflege. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Interessierten und Pflegenden.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bei akuten Pflegenotfällen übernimmt das Pflegeunterstützungsgeld die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt der Pflegenden. So wird verhindert, dass diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie sich um andere kümmern müssen.
  • Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem Zuschlag von 224 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag bleibt konstant bei 224 Euro monatlich, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Dienste für Pflegebedürftige und Pflegende können als „Digitale Pflegeanwendungen“ oder „DiPA“ anerkannt werden. Für die Nutzung von DiPA stellt die Pflegeversicherung 53 Euro pro Monat zur Verfügung.
Pflegeberatung für Angehörige
Eine Pflegeberaterin hilft einem älteren Paar bei Fragen zur Pflege

Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen für Pflegende

Unter bestimmten Bedingungen kann die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Personen übernehmen. Die Voraussetzungen für Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige.

Ein Einblick in das Leben mit Pflegegrad 4

Es gibt verschiedene Grade von Pflegebedürftigkeit. Jeder von ihnen bringt unterschiedliche Herausforderungen und Belastungen mit sich. Um einen Eindruck davon zu bekommen, wie das Leben mit Pflegegrad 4 aussieht, nehmen wir ein exemplarisches Fallbeispiel unter die Lupe: Frau Schneider. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine fiktive Person handelt, deren Situation dazu dient, die Problematiken dieses Pflegegrades zu veranschaulichen.(1)

Herausforderungen in der Mobilität

Frau Schneider erlebte vor einigen Jahren einen Schlaganfall, der zu einer Hemiplegie, also einer halbseitigen Lähmung, führte. Sie kann sich zwar mithilfe einer Gehhilfe fortbewegen, aber zuhause setzt sie überwiegend einen Rollstuhl ein. Außerdem hat sie einen Treppenlift installieren lassen, um die Etagen in ihrem Haus zu bewältigen. Allerdings benötigt sie beim Umsetzen Unterstützung.(2) Der Gutachter gewährt ihr im Modul „Mobilität“ daher 12 Punkte, die gewichtet 15 Punkten entsprechen.(3)

Hilfe in der Selbstversorgung

Da Frau Schneider ihren linken Arm und ihr linkes Bein nicht mehr bewegen kann, ist sie auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. So hilft ihr das Pflegepersonal beispielsweise beim Waschen und Anziehen. Aber auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten und beim Gang zur Toilette ist sie auf Assistenz angewiesen. Darüber hinaus benötigt sie beim Essen Hilfe, da sie aufgrund des Schlaganfalls eine Dysphagie, also eine Schluckstörung, entwickelt hat. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält sie daher 24 Punkte, die gewichtet 30 Punkten entsprechen.

Einschränkungen in kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

Durch den Schlaganfall hat Frau Schneider einige ihrer geistigen Fähigkeiten eingebüßt. Sie kann ihre grundlegenden Bedürfnisse noch mitteilen, hat jedoch Probleme mit längeren Gesprächen. Darüber hinaus ist ihr Sehfeld eingeschränkt, sie sieht nur noch in einem sogenannten Tunnelblick. Dies führt zu Orientierungsproblemen. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ werden ihr daher 11 Punkte gewährt, die gewichtet 11,25 Punkten entsprechen.

Bewältigung von Krankheitsfolgen und Umgang mit Therapie

Frau Schneider bekommt mehrmals täglich ihre Medikamente vom Pflegedienst. Außerdem wird sie zu Arztterminen gefahren und erhält einmal in der Woche eine logopädische Behandlung in ihrem Zuhause. Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ vergibt der Gutachter 7 Punkte, die gewichtet 20 Punkten entsprechen.

Zusammenfassung

Insgesamt erzielt Frau Schneider in ihrem Pflegegutachten 76,25 gewichtete Punkte. Dies liegt im Bereich von 70 bis unter 90 Punkten und entspricht daher Pflegegrad 4, dem vierten von fünf Pflegegraden (3).

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet der Begriff „Pflegegrad 4“?

Versicherte, die einen „Pflegegrad 4“ erhalten, weisen eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ auf. Gemäß Pflegegutachten sind das 70 bis unter 90 Punkte (1).

Wann wird der Pflegegrad 4 vergeben?

Die Zuweisung des Pflegegrad 4 basiert auf der Beurteilung einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Doch dahinter steckt eine ganz konkrete Punktzahl: 70 bis unter 90 Punkte, die Gutachter im Rahmen eines festgelegten Begutachtungsverfahrens ermitteln (2).

Wie viele Pflegestunden fallen bei Pflegegrad 4 an?

Der Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 ist in der Regel sehr hoch und es fallen täglich größere Aufgaben an. Eine genaue Anzahl von Pflegestunden lässt sich jedoch nicht festlegen. Denn seit 2017 bemisst sich der Pflegegrad nicht mehr an der benötigten Zeit, sondern an der Selbständigkeit des Pflegebedürftige (3).

Welche Unterstützungsleistungen sind bei Pflegegrad 4 möglich?

Sie können bei Pflegegrad 4 auf verschiedene Leistungen zurückgreifen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbeträge, Tagespflege und Nachtpflege. Zusätzlich stehen technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen zur Verfügung.

Wie viel Geld erhalten Sie bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 Euro pro Monat, vorausgesetzt, die Pflege findet zu Hause statt und Sie beanspruchen die Pflegeleistungen nicht vollständig. Andernfalls reduziert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld entsprechend.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Pflegesachleistungen ermöglichen Ihnen, einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Einzelpflegekraft zu finanzieren. Bei Pflegegrad 4 stehen dafür monatlich 1.859 Euro zur Verfügung.

Wie viel Verhinderungspflege steht mir bei Pflegegrad 4 zu?

Hier können Sie Verhinderungspflege im Umfang von bis zu 1.685 Euro pro Jahr und maximal 42 Tagen oder 6 Wochen in Anspruch nehmen. Bei Nichtausschöpfung Ihres Budgets für Kurzzeitpflege können Sie den Betrag erhöhen.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen?

Bei Pflegegrad 4 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Dabei ist zu beachten, dass der für Sie bereitgestellte Höchstbetrag von 1.854 Euro pro Jahr oftmals bereits vorher ausgeschöpft ist. Nicht genutzte Gelder der Verhinderungspflege können jedoch für die Kurzzeitpflege genutzt werden.

Was zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 für die stationäre Pflege?

Bei Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung Pflegekosten in Höhe von 1.855 Euro pro Monat. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf Ihren Eigenanteil, der bei jedem Pflegegrad gleich hoch ist. Abhängig von der Dauer Ihrer stationären Pflege wird Ihr Eigenanteil von der Pflegeversicherung prozentual bezuschusst.

 


Quellen zum Beitrag

(1) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 03.03.2025)

(2) Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 03.03.2025)

(3) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 03.03.2025)


Fünf Wissenswerte Fakten zum Pflegegrad 4

In Deutschland gibt es insgesamt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad 4 ist dabei einer der höchsten und zugleich seltensten, nur übertroffen vom Pflegegrad 5. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen fünf aufschlussreiche Fakten zu Pflegegrad 4 präsentieren, die Sie überraschen könnten.

Pflegegrad 4: Eine ebenso verbreitete Kategorie wie Pflegegrad 1

Nach aktuellen Erhebungen besitzen zirka 12,3 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland den Pflegegrad 4. Dies ist nahezu genauso häufig wie der Pflegegrad 1, den 13,4 Prozent der Pflegebedürftigen zugeordnet werden (1).

Stationäre Betreuung: Pflegegrad 4 ist weit verbreitet

Obwohl der Pflegegrad 4 insgesamt nur der vierthäufigste Pflegegrad in Deutschland ist, sieht das Bild in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen etwas anders aus. Hier gehört Pflegegrad 4 zu 31,8 Prozent der Bewohner, was ihn zum zweithäufigsten Pflegegrad in der stationären Pflege macht (2).

Zugestandene Leistungen für die häusliche Pflege bei Pflegegrad 4

Betreut eine Pflegekraft Sie oder einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 zu Hause, stellt die Pflegekasse im Höchstfall 52.629 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus verschiedenen Leistungen wie Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss zum Hausnotruf sowie einem Zuschuss zur Wohnraumanpassung (3).

Pflegesachleistungen sind bei Pflegegrad 4 besonders gefragt

Pflegesachleistungen dienen in der Regel zur Finanzierung von ambulanten Pflegediensten. Etwa 21 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen mit Pflegegrad 4 beanspruchen Pflegesachleistungen, oft im Rahmen der Kombinationspflege (3).

Die Altersgruppe 86 bis 90 ist am häufigsten von Pflegegrad 4 betroffen

Es hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Menschen mit Pflegegrad 4 zwischen 86 und 90 Jahre alt sind (4).


 

Quellen zu den 5 Wissenswerten Fakten

(1) Statistisches Bundesamt (2021): Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrad.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegebeduerftige-pflegestufe.html (letzter Abruf am 03.03.2025)

(2) Bundesministerium für Gesundheit (2024): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversicherung.pdf (letzter Abruf am 03.03.2025)

(3) Bundesministerium für Gesundheit (2023): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden im Jahresdurchschnitt
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2021_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden_bf.pdf (letzter Abruf am 03.03.2025)

(4) Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf (letzter Abruf am 03.03.2025)

Guten Tag, ich bin Nico

Das hier ist ein Blog für Fachkräfte im Pflegebereich und Angehörige von Pflegebedürftigen. 

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Lächelnde Pflegerin im Gespräch mit einer älteren Patientin in einem Wohnzimmer in Iserlohn

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