Pflegegrad 5: Ansprüche, Leistungen und Anforderungen

Pflegegrad-5-Patient in stationärer Pflegeeinrichtung

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 5, der als die „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ definiert ist, ist der höchste der fünf Pflegegrade. Doch was genau bedeutet das im täglichen Leben? Und welche Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 5 zur Verfügung? In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkel, indem wir die Anforderungen erläutern und die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen auflisten, die Sie mit Pflegegrad 5 in Anspruch nehmen können.

Pflegegrad 5: Was bedeutet das?

Im Kontext der Pflege steht der Pflegegrad 5 für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Dieses Prädikat wird verliehen, wenn Ihr Pflegegutachten mindestens 90 Punkte erreicht. Mit diesem Pflegegrad haben Sie Zugang zu sämtlichen Pflegeleistungen (1). Die Pflegebegutachtung hat das Ziel, den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu bewerten. Während früher der Pflegeaufwand eine entscheidende Rolle spielte, ist dies seit 2017 nicht mehr der Fall. Heutzutage ist das Gutachten die zentrale Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über den zu vergebenden Pflegegrad.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Für eine Höherstufung müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt daraufhin einen Pflegegutachter, der ein aktuelles Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ erstellt (2). Das Pflegegutachten vergibt Punkte für die Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit, wobei die maximale Punktzahl 100 beträgt. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs verschiedenen Themenfeldern zusammen, die jeweils unterschiedlich gewichtet sind. Bei der Pflege von Kindern und in Fällen mit besonderen Bedarfskonstellationen gelten Sonderregelungen (1).

Älterer Mann mit Pflegegrad 5 liest in gemütlicher Atmosphäre
Ein Senior mit Pflegegrad 5 liest auf einem Tablet im Bett.

Zusätzliche Informationen

Menschen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen ihre Arme und Beine nicht adäquat nutzen können, erhalten automatisch den Pflegegrad 5. Diese Situation wird als besondere Bedarfskonstellation bezeichnet.

Die Kriterien für die Pflegebegutachtung

  • Mobilität: Wie gut kann sich die Person selbstständig bewegen, sich festhalten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist die Person in der Lage, sich räumlich und zeitlich zu orientieren, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, Risiken zu erkennen, Gespräche zu führen und ihre Bedürfnisse auszudrücken?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: In welchem Ausmaß benötigt die Person Hilfe aufgrund psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Leidet sie unter Wahnvorstellungen oder beschädigt sie Gegenstände?
  • Selbstversorgung: Inwieweit ist die Person in der Lage, sich täglich selbst zu waschen, zu pflegen und zu ernähren?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt die Person im Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel Dialyse oder Verbandswechsel?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie gut kann die Person ihren Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Jedes der sechs Module enthält bis zu 16 feste Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums ergibt eine Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der einzelnen Module werden nach ihrer Gewichtung addiert und ergeben so die Gesamtpunktzahl (2).

Ein Tipp

Falls Sie mit der Zuweisung von Pflegegrad 5 rechnen, sollten Sie gut vorbereitet sein. Ein Pflegetagebuch kann Ihnen dabei helfen, sich an alle relevanten Themen zu erinnern und Sie so bei Ihrer Vorbereitung unterstützen. Mit einem sorgfältig geführten Pflegetagebuch haben Sie auf alle Fragen des Gutachters eine passende Antwort.

Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 sind auf kontinuierliche, intensive Pflege und Betreuung angewiesen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, benötigen Sie umfangreiche Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 haben Sie Zugang zu sämtlichen Pflegeleistungen – unter den entsprechenden Bedingungen – in vollem Umfang (3). Im Vergleich zu Pflegegrad 2, 3 oder 4 erhöht sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie auf Leistungen für stationäre Pflege. Alle anderen Unterstützungsangebote bleiben konstant.

Eine Zusammenfassung der Unterstützungsleistungen bei Pflegegrad 5

Unter Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

PflegeleistungAnspruch mit Pflegegrad 5Zusätzliche Hinweise
Pflegegeld990 € monatlichFür häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen2.299 € monatlichAmbulante Pflegedienste, wird direkt mit der Kasse abgerechnet
Verhinderungspflege1.685 € jährlichBis zu 6 Wochen, kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden (max. 3.539 €)
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichBis zu 8 Wochen, kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden
Entlastungsbetrag131 € monatlichZweckgebunden für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen
Tages- oder Nachtpflege2.085 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektion etc.
Technische PflegehilfsmittelJa, mit ZuzahlungPflegekasse übernimmt die Kosten, jedoch max. 25 € Zuzahlung je Hilfsmittel möglich
HausnotrufBis zu 25,50 € monatlichWird direkt an den Anbieter gezahlt
WohnraumanpassungBis zu 4.180 € pro MaßnahmeBei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bis 16.720 € (vierfacher Betrag)
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJa, Pflicht für PflegegeldempfängerAlle 3 Monate verpflichtend, sonst Kürzung des Pflegegeldes
Pflegekurse für AngehörigeJaKönnen auch als Schulung zu Hause stattfinden
PflegeunterstützungsgeldJa (max. 10 Tage pro Jahr)Lohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Vollstationäre Pflege im Heim2.096 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Obwohl häusliche Pflege in allen Pflegegraden vorherrscht, ist der Unterschied bei Pflegegrad 5 am geringsten (4). Das verwundert nicht, da Pflegegrad 5 höchste Anforderungen an Pflege und Betreuung stellt. Die Pflegeversicherung gewährt bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro für stationäre Pflege.

Der Eigenanteil, der von Ihnen zu tragen ist, ist unabhängig vom Pflegegrad und bleibt immer gleich. Dieser wird als „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) bezeichnet. Die Kosten für Sie setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil an den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft & Verpflegung (Hotelkosten) und den Kosten für die Erhaltung und Entwicklung der Einrichtung (Investitionskosten). Die Gesamtkosten variieren je nach Pflegeheim.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Wie kann Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 gewährleistet werden? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Doch ohne gute Organisation, fachgerechte Unterstützung und geeignete Pflegeleistungen ist es fast unmöglich.

Pflegekraft versorgt bettlägerige Person mit Pflegegrad 5
Eine Pflegekraft kümmert sich um eine bettlägerige Person mit Pflegegrad 5.

Wichtig ist, dass Pflegende sich nicht übernehmen. Entlastungsangebote, regelmäßige Auszeiten und andere Hilfsleistungen sind kein Luxus, sondern absolut notwendig. Dies gilt für die häusliche Pflege im Allgemeinen, insbesondere aber bei Pflegegrad 5.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 beträgt dies 990 Euro pro Monat, die Sie nach Belieben verwenden können. Wenn Sie zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig.

Für das Pflegegeld sind keine Kostenbelege erforderlich. Allerdings müssen Sie bei Pflegegrad 5 vierteljährlich an einem Beratungseinsatz gemäß Paragraph 37.3 teilnehmen. Bei diesen kostenlosen Beratungsterminen können Sie alle individuellen Fragen zum Thema Pflege stellen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Mit Pflegesachleistungen können Sie professionelle Pflegekräfte finanzieren, die Ihre häusliche Pflege unterstützen. Wenn Sie möchten, rechnet der betreffende Pflegedienst sogar direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen monatlich 2.299 Euro zur Verfügung. Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt wird, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Kombinieren Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Mit der flexiblen Kombinationsleistung haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen sowie Pflegegeld proportional zu beanspruchen. Konkret könnten Sie beispielsweise 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen und parallel dazu 25 Prozent des gesamten Pflegegeldes erhalten.

Das Verhältnis von Geld- zu Sachleistungen lässt sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Diese Kombinationsleistung ist besonders nützlich, wenn Sie lediglich partiell Pflegesachleistungen benötigen. Bei häufiger Inanspruchnahme ist das Budget für Sachleistungen schnell aufgebraucht.

Wenn Sie als Pflegende Person Ausfälle haben: Verhinderungspflege

Auch Sie als Pflegeperson haben hin und wieder Termine, können krank sein oder Urlaub machen. Für solche Fälle steht Ihnen die sogenannte Verhinderungspflege zur Verfügung. Hiermit können Sie eine stunden- oder tageweise Vertretung finanzieren. Dies ist insgesamt bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.

Für die Verhinderungspflege stehen pro Jahr 1.685 Euro bereit. Mit diesen Mitteln können Sie private Personen entlohnen oder einen ambulanten Pflegedienst als Ersatz vergüten. Nicht in Anspruch genommene Gelder der Kurzzeitpflege können teilweise für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Temporäre stationäre Versorgung: Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient der Finanzierung einer vorübergehenden stationären Versorgung für Menschen, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Das kann unter anderem notwendig werden, wenn sich der Gesundheitszustand kurzfristig verschlechtert.

Pflegekraft hält die Hand einer bettlägerigen Person mit Pflegegrad 5
Eine Pflegekraft hält liebevoll die Hand einer pflegebedürftigen Person.

Für die Kurzzeitpflege steht ein Höchstbetrag von 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung und sie kann bis zu 56 Tage (acht Wochen) in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Gelder können Sie ebenfalls teilweise für die Verhinderungspflege verwenden. Umgekehrt ist dies auch möglich.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 sollten Sie jede Pflegeleistung nutzen, die in Ihrer Situation Entlastung bringt oder die pflegerische Versorgung verbessert. Zusätzlich zu den bereits genannten gibt es noch weitere Pflegeleistungen, die Ihnen helfen können.

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

Es gibt eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, um die Pflege zu erleichtern und den Pflegealltag zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem:

  • Entlastungsbetrag: Dieser monatliche Betrag von 131 Euro kann für verschiedene Entlastungs- und Betreuungsmaßnahmen genutzt werden. Dazu zählen die Tages- & Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und die ambulante Pflege (ohne Grundpflege), aber auch die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
  • Tages- & Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege nur tagsüber oder nur nachts stehen monatlich 2.085 Euro zur Verfügung. Diese Pflegeleistung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der tägliche Transfer nicht zu anstrengend ist.
  • Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett, finanziert bei einem konkreten Bedarf größtenteils die Pflegeversicherung. Darüber hinaus können Sie monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro erhalten.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Ein barrierefreies Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung für die Pflege zuhause. Wenn dafür Umbauten notwendig sind, können Sie pro Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.
  • Pflegeberatung: Auch bei Pflegegrad 5 können Sie eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a nutzen. Die Beratung unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Pflegesituation zu optimieren und weitere Entlastungs- und Hilfsangebote zu verstehen.
  • Pflegekurse für Pflegende: In Pflegekursen erwerben Sie praktisches Pflegewissen, von der Ankleidehilfe über den Transfer bis zur Körperpflege. Für alle Interessierten und Pflegenden ist die Teilnahme kostenlos.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses Geld sichert in akuten Pflegenotfällen die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts für Pflegende. Damit werden finanzielle Belastungen vermieden, die durch die Betreuung anderer entstehen könnten.
  • Wohngruppenzuschuss: Personen, die in Wohngruppen leben, unterstützt die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss. Dieser Zuschuss beträgt konstant 224 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Dienste für Pflegebedürftige und Pflegende, die als „Digitale Pflegeanwendungen“ oder „DiPA“ anerkannt sind, werden mit bis zu 53 Euro pro Monat von der Pflegeversicherung bezuschusst.

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende. Dabei variieren die Bedingungen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige (4).

Das Leben im Pflegegrad 5: Würdevolle Gestaltung der letzten Lebensphase

Pflegedienst-Mitarbeiterin berät Angehörige.
Eine Pflegedienstmitarbeiterin erklärt Angehörigen die Pflegeleistungen.

In der Phase des Pflegegrad 5 sehen sich viele Menschen und ihre Angehörigen mit der schwierigen Realität konfrontiert, dass das Lebensende näher rückt. Während niemand den genauen Zeitpunkt bestimmen kann, ist klar, dass für viele die letzte Lebensphase begonnen hat (1). In dieser Phase geht es nicht nur darum, eine angemessene Pflege sicherzustellen, sondern auch, die verbleibende Zeit so würdevoll wie möglich zu gestalten.

Für die Pflegekräfte bedeutet das, neben den umfangreichen Pflegeaufgaben auch Zeit, Energie und Ruhe für gemeinsame Momente zu finden. Denn obwohl die Pflege einen Großteil der Zeit einnimmt, sind die emotionalen und psychologischen Belastungen nicht zu unterschätzen (2).

Ein realistisches Beispiel für Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 beschreibt Menschen mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflege“. Ein fiktives Beispiel kann verdeutlichen, wie sich das im Alltag darstellt.

Stellen Sie sich Herrn Müller vor. Früher war er fit und aktiv, bis ein Unfall vor fünf Jahren sein Leben veränderte. Eine schwere Rückenmarksverletzung resultierte in einer Querschnittslähmung, die sowohl seine Arme als auch seine Beine betrifft. Aufgrund der hohen Pflegeanforderungen lebt er nun in einem Pflegeheim.

Bei der Beurteilung der Mobilität erhält Herr Müller 15 Punkte, die in der Gewichtung 10 Punkte entsprechen.

In der Kategorie „Selbstversorgung“ sind vollständige Hilfe und Unterstützung durch Pflegekräfte erforderlich, sei es beim Waschen, An- und Ausziehen, bei Toilettengängen oder bei der Mahlzeitenvorbereitung. Hier werden ihm 37 Punkte zugewiesen, was gewichteten 40 Punkten entspricht.

Neben den körperlichen Einschränkungen leidet Herr Müller auch unter den psychischen Folgen seiner Lähmung. Antriebslosigkeit und Ängste belasten ihn mehrmals die Woche. In der Kategorie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ erhält er dementsprechend 6 Punkte, was gewichteten 11,25 Punkten entspricht.

Die tägliche Pflege bei Pflegegrad 5

Pflegekräfte stellen die Medikamente für Herrn Müller bereit und messen täglich seinen Blutdruck, um seinen Zustand kontinuierlich zu überwachen. Zudem erhält er mehrmals wöchentlich physiotherapeutische Behandlungen, bei denen eine Pflegekraft anwesend ist, um ihn zu unterstützen.

Bei der „Bewältigung von und selbständigem Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ werden ihm 8 Punkte zugeschrieben, was gewichteten 20 Punkten entspricht.

Trotz regelmäßiger Besuche im Pflegeheim hat Herr Müller Schwierigkeiten, seine Situation zu akzeptieren und lehnt den Kontakt zu anderen Heimbewohnern ab. Seine Schlafprobleme und die Schwierigkeit, sich selbst zu beschäftigen, sind zusätzliche Herausforderungen. Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ erhält er deshalb 6 Punkte, also 11,25 Punkte in der Gewichtung.

Insgesamt erhält Herr Müller in der Pflegebegutachtung einen gewichteten Punktwert von 92,5. Das liegt im Bereich von 90 bis 100 Punkten und entspricht daher dem Pflegegrad 5, dem höchsten der fünf Pflegegrade.

Häufig gestellte Fragen

Was impliziert der Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 kommt zum Tragen, wenn eine Person aufgrund einer „schwerwiegenden Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die spezielle Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellt“, als Versicherter anerkannt wird. Diese Einstufung setzt voraus, dass mindestens 90 Punkte im Pflegegutachten erreicht wurden.

Welche Bedingungen müssen für den Pflegegrad 5 erfüllt sein?

Der Pflegegrad 5 bezeichnet eine „starke Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die besondere Herausforderungen an die Pflege stellt“. Allerdings ist diese Definition nicht allzu abstrakt. Sie korrespondiert vielmehr mit einer spezifischen Punktzahl von mindestens 90, die nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren ermittelt wird. Es ist dieser Punktwert, der in einem Pflegegutachten festgelegt wird.

Wie viel Pflegezeit ist bei Pflegegrad 5 erforderlich?

Die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 erfordert einen hohen Zeitaufwand. In der Regel sind mehrmals täglich umfangreiche Aufgaben zu erledigen. Allerdings lässt sich dies nicht genauer definieren, da der Zeitaufwand seit 2017 nicht mehr das entscheidende Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad ist. Vielmehr wird dieser nach dem Grad der Selbständigkeit bemessen.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zur Verfügung?

Die Höhe Ihrer Ansprüche bei Pflegegrad 5 hängt davon ab, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die meisten Pflegeleistungen sind Rückerstattungen für tatsächliche Ausgaben. Eine Ausnahme bildet hier das Pflegegeld, das bei 990 Euro pro Monat liegt.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?

Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege zu Hause durchgeführt wird und Sie die Pflegeleistungen nicht vollständig beanspruchen. Andernfalls reduziert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld.


Quellen für den Beitrag

(1) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 04.03.2025)

(2) Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 04.03.2025)

(3) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 04.03.2025)

(4) Statistisches Bundesamt (2022): Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2021
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegebeduerftige-pflegestufe.html (letzter Abruf am 04.03.2025)


5 wissenswerte Fakten über Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 markiert den Gipfel der Pflegegrade in Deutschland. Entsprechend sind die Leistungen, die damit verbunden sind, die umfassendsten. Was genau das bedeutet, haben wir in fünf informativen und überraschenden Fakten über den Pflegegrad 5 für Sie aufbereitet.

Pflegegrad 5: Der seltenste Pflegegrad hierzulande

Weniger als ein Zwanzigstel aller Pflegebedürftigen in Deutschland sind im Pflegegrad 5 eingestuft. Das macht diesen Pflegegrad zur Ausnahme in unserer Gesellschaft (1).

Pflegeheim: Die dominierende Wohnform bei Pflegegrad 5

Obwohl auch beim Pflegegrad 5 die häusliche Pflege einen großen Stellenwert hat, leben die meisten Menschen mit diesem Pflegegrad in einem Pflegeheim oder einer anderen stationären Pflegeeinrichtung. Das liegt vor allem am hohen Pflegeaufwand, der mit diesem Pflegegrad verbunden ist (1).

Unter Nutzung der Verhinderungspflege

Es ist bemerkenswert, wie viele Menschen im Pflegegrad 5 das Budget für Verhinderungspflege nicht in Anspruch nehmen. Im Jahr 2022 griffen von über 100.000 Leistungsberechtigten nur knapp 2.000 auf die Verhinderungspflege zurück (2).

Eine jüngere Altersgruppe als man vermuten könnte

Es ist nicht überraschend, dass ältere Menschen häufiger von Pflegegrad 5 betroffen sind. Doch es ist bemerkenswert, dass jeder Fünfte mit Pflegegrad 5 in Deutschland unter 50 Jahre alt ist. Einige sind sogar deutlich jünger. Mehr Informationen zu jüngeren Pflegebedürftigen finden Sie in unserem Pflegeratgeber für Kinder (3).

Die Höhe der Leistung für häusliche Pflege

Sie können jährlich Pflegeleistungen in Höhe von bis zu 62.709 Euro erhalten, wenn Sie zu Hause betreut oder gepflegt werden und Pflegegrad 5 haben. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, einschließlich Sachleistungen für Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, einem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, einem Hausnotruf-Zuschuss sowie einem Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums.


Quellen zu den 5 Wissenswerten Fakten

(1) Bundesministerium für Gesundheit (2024): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversicherung.pdf (letzter Abruf am 04.03.2025)

 (2) Bundesministerium für Gesundheit (2022): Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegegraden im Jahresdurchschnitt
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Leistungsarten-und-Pflegegraden.pdf (letzter Abruf am 04.03.2025) 

(3) Bundesministerium für Gesundheit (2023): Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden im Jahresdurchschnitt
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2022_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf (letzter Abruf am 04.03.2025)

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