Pflegeleistungen: Ein Überblick

Pflegekraft hilft Seniorin beim Aufstehen

Inhaltsverzeichnis

Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um auf die speziellen Bedürfnisse und Pflegesituationen verschiedener Menschen mit Pflegebedarf eingehen zu können. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Pflegeleistungen, ihre Höhe und Ihre Anspruchsmöglichkeiten.

Was sind Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen sind Dienstleistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, eine adäquate Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf zu gewährleisten (1). Abhängig von den spezifischen Anforderungen und der Organisation der Pflege stehen verschiedene Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen zur Verfügung. Diese Leistungen werden als Versicherungsleistungen von der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung finanziert. In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung.

Menschen, die nicht pflegeversichert sind oder deren Pflegeversicherungsleistungen nicht ausreichen, können unter Umständen Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beantragen, um die benötigten Pflegeleistungen zu erhalten.

Pflegeleistungen bei Aufenthalt im Ausland

Es gibt Einschränkungen, wenn Sie sich dauerhaft nicht in Deutschland aufhalten und im Ausland Pflege benötigen. Innerhalb der EU haben Sie noch Anspruch auf einige Pflegeleistungen, außerhalb der EU jedoch nicht. Informieren Sie sich rechtzeitig über Pflegeversicherungen in Ihrem neuen Heimatland.

Pflegekraft und Senior im Rollstuhl genießen den Sonnenuntergang
Eine Pflegekraft und ein Senior im Rollstuhl sitzen unter einem blühenden Baum

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegeleistungen

Die Grundvoraussetzungen für Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen sind:

  • Sie sind gesetzlich oder privat pflegeversichert,
  • Sie sind bei Ihrer Pflegeversicherung leistungsberechtigt,
  • und Sie haben einen anerkannten Pflegegrad.

In Deutschland sind nahezu alle Menschen pflegeversichert, da die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen gehört.

Sie sind bei der gesetzlichen Pflegeversicherung leistungsberechtigt, wenn Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder familienversichert waren (2). Bei privaten Pflegeversicherungen können andere Konditionen gelten.

Ein Pflegegrad besagt, dass die Versicherung Ihre Pflegebedürftigkeit anerkennt. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben und Pflegeleistungen beantragen, initiiert Ihre zuständige Pflegekasse eine Pflegebegutachtung und teilt Ihnen daraufhin einen Pflegegrad von 1 bis 5 zu oder lehnt Ihren Antrag ab.

Wie kann man Pflegeleistungen beantragen?

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie zunächst bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte haben ihre Pflege-Pflichtversicherung (PPV) selbst ausgewählt.

Nach der Antragstellung beauftragt Ihre Pflegeversicherung ein Pflegegutachten, um Ihren Anspruch zu prüfen und einen Pflegegrad festzustellen. Wird ein Pflegegrad festgestellt, haben Sie Anspruch auf Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Junge Frau schreibt konzentriert Notizen am Schreibtisch
Eine Frau schreibt nachts Notizen, um Pflege zu organisieren

Übersicht über Pflegeleistungen

Alle Versicherten mit einem Pflegegrad haben Ansprüche auf Leistungen ihrer Pflegekassen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die seit dem 01.01.2025 geltenden Leistungen nach Pflegegrad (PG) (3):

LeistungenPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (monatlich)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (monatlich)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)bis zu 42 €bis zu 42 €bis zu 42 €bis zu 42 €bis zu 42 €
Hausnotruf (monatlich)25,50 €25,50 €25,50 €25,50 €25,50 €
Verhinderungspflege (jährlich)1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Kurzzeitpflege (jährlich)1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme)4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
DiPA (monatlich)53 €53 €53 €53 €53 €
Wohngruppenzuschuss (monatlich)224 €224 €224 €224 €224 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Weitere Pflegeleistungen:

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen bieten Pflegekassen auch folgende Leistungen an:

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Beratung und Weiterbildung
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
  • Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

Weitere Informationen zu allen Pflegeleistungen finden Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige

Es gibt eine Vielzahl von Finanzierungsmodellen, die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen, um eine optimale Pflege sicherzustellen. Ab dem Pflegegrad 2 bieten die Pflegekassen zum Beispiel ein monatliches Pflegegeld für die selbstständig organisierte Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer an. Diese finanzielle Hilfe steht zur freien Verfügung, vorausgesetzt, die Pflege oder Betreuung ist adäquat.

Unterstützung durch Sachleistungen für ambulante Pflege

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können auch Sachleistungen nutzen, wenn ein ambulanter Pflegedienst sie zu Hause versorgt. Diese sind zweckgebunden und die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Bei Privatversicherten läuft dies ein wenig anders. Hier erfolgt die Abrechnung mit der privaten Pflegepflichtversicherung in Form von Geldleistungen.

Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen

Mittels Kombinationsleistungen ist es möglich, nicht in Anspruch genommene Pflegesachleistungen anteilig als Pflegegeld zu erhalten. Familienmitglieder können die Pflege flexibel durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzen. Nutzen Sie zum Beispiel in einem Monat nur 80 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen, zahlt die Pflegekasse Ihnen zusätzlich 20 Prozent Ihres Pflegegelds aus.

Entlastungsbetrag für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ungeachtet des Pflegegrads steht allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser kann beispielsweise für die Kosten einer Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag anzusparen und rückwirkend zu nutzen. Falls benötigt, können bis zu 40 Prozent nicht genutzte Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt werden.

Pflegehilfsmittel als Unterstützung im Alltag

Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, eine eigenständigere Lebensführung zu ermöglichen, bei der Körperpflege zu helfen oder Beschwerden zu lindern. Sie werden in „Technische Pflegehilfsmittel“ und „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ unterteilt. Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Umsetzhilfen oder Notrufsysteme. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und FFP2-Masken. Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf diese Produkte im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Verhinderungspflege: Finanzielle Unterstützung bei Ausfall der Pflegeperson

Die Verhinderungspflege stellt eine Leistung zur Finanzierung von Ersatzpflege dar, falls die häusliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z.B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einer notwendigen Auszeit. Ab dem Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege diese Leistung für bis zu sechs Wochen und einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro beanspruchen.

Kurzzeitpflege als temporäre stationäre Pflege

Falls die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund von Krankheit, bietet die Kurzzeitpflege eine Lösung. Diese Leistung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen und einem Höchstbetrag von 1.612 Euro in Anspruch nehmen.

Senioren genießen Kaffee und Gesellschaft im Pflegeheim
Senioren sitzen gemeinsam und trinken Tee im Pflegeheim

Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege

Die Pflege erfolgt hauptsächlich zu Hause, während regelmäßige Aufenthalte in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) zusätzliche Unterstützung bieten. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person einen halben oder ganzen Tag in der Einrichtung, während sie bei der Nachtpflege dort übernachtet.

Verbesserung des Wohnumfelds für mehr Barrierefreiheit

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise den Umbau von Badezimmern oder den Einbau eines Treppenlifts, leistet die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Digitale Anwendungen für Gesundheit und Pflege

Für zugelassene Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) steht Ihnen ein monatliches Budget von 53 Euro zur Verfügung. Leider läuft die Zulassung von DiPA sehr langsam. Anders ist das bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Eine Wegweiser in Sachen Pflege: Beratung und Schulung

Es ist keine Seltenheit, dass Menschen, die Pflege benötigen, in ihrem eigenen Zuhause betreut werden. In den meisten Fällen sind es Laien, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Damit die Qualität der Pflege zuhause sichergestellt ist, bieten Pflegekassen eine Vielzahl von kostenfreien Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an:

  • Pflegeberatung: Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad hat, hat das Recht auf eine grundlegende Pflegeberatung. Diese hilft beispielsweise dabei, die geeignete Pflegeform zu finden. Ihre Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen einen kompetenten Pflegeberater oder eine geeignete Anlaufstelle wie einen Pflegestützpunkt zu nennen.
  • Pflegekurse und Schulungen: Die praktischen Herausforderungen der Pflege werden in diesen Kursen thematisiert. Diese Schulungen sind für alle zugänglich und kostenlos, die bereits unentgeltlich eine Pflegeperson betreuen oder grundsätzlich an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert sind.
  • Beratungseinsätze: Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig an Beratungseinsätzen teilnehmen. Diese dienen nicht nur der Beratung, sondern sollen auch sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege den Anforderungen entspricht.

Unterstützung in Ausnahmesituationen: Das Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für all diejenigen, die während einer akuten Pflegesituation unentgeltlich pflegen. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Für Ihre Zukunft: Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Pflegepersonen, die eine nahestehende Person zuhause pflegen, müssen oftmals ihre berufliche Tätigkeit reduzieren. Damit sich das nicht zu stark auf die Altersrente auswirkt, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson.

Des Weiteren sind ab Pflegegrad 2 alle registrierten Pflegepersonen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, über die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person unfallversichert (4).

Autonomie trotz Pflegebedürftigkeit: Das Persönliche Budget

Exklusiv Menschen mit Behinderungen steht das persönliche Budget als spezielle Leistungsform zur Verfügung. Die Leistungen, die bislang in Anspruch genommen wurden, werden direkt an die Person ausgezahlt, die dann selbständig für ihre Versorgung sorgt.

Gemeinschaftlich Wohnen und Pflegen: Pflegeleistungen für Senioren-WGs

Wird eine pflegebedürftige Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe, wie beispielsweise einer Senioren-WG versorgt, zahlt die Pflegekasse einmalig 2.613 Euro für bis zu vier Bewohner als Einrichtungszuschuss. Die Maximalförderung pro WG beträgt dabei 10.452 Euro.

Außerdem können bis zu vier Bewohner monatlich pro Person 224 Euro Wohngruppenzuschuss für die Anstellung einer gemeinsamen Organisationskraft beantragen.

Vollumfängliche Versorgung: Leistungen für die stationäre Pflege

Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim versorgt werden, bietet die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad unterschiedlich hohe Leistungen zur Deckung der Pflegeheimkosten an. Den verbleibenden Eigenanteil fördert die Pflegekasse mit einem Prozentsatz, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt.

Wichtig zu wissen ist, dass die Pflegekasse bei der stationären Pflege grundsätzlich nur für die Pflegekosten aufkommt. Kosten für Verpflegung, Unterkunft sowie Investitionskosten müssen selbst getragen werden.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in vollstationären Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen weitere Leistungen der Eingliederungshilfe sowie zur Betreuung und Aktivierung in Anspruch nehmen (5).

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 (2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben eingeschränkte Ansprüche auf Pflegeleistungen, da sie noch keine erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit haben. Dennoch stehen ihnen einige finanzielle Unterstützungen und Sachleistungen zur Verfügung, um ihre Lebensqualität zu verbessern und den Alltag zu erleichtern.

PflegeleistungAnspruchZusätzliche Hinweise
Entlastungsbetrag131 € monatlichFür Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Technische PflegehilfsmittelZuschuss bis zu 25,50 € monatlichFür z. B. Hausnotruf, Betriebskosten werden übernommen
Installation HausnotrufEinmalig 10,49 €Zuschuss zur Ersteinrichtung des Hausnotrufs
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektion etc.
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.180 € je MaßnahmeAnpassung des Wohnraums für Barrierefreiheit
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse und Beratung für Angehörige
PflegeunterstützungsgeldJaLohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Soziale Sicherung für PflegepersonenJaBeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Anschubfinanzierung für WohngruppenBis zu 2.613 € einmaligZuschuss zur Gründung neuer Pflege-WGs

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 (2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben bereits einen anerkannten Pflegebedarf und können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst und zusätzliche finanzielle Zuschüsse für die häusliche Pflege und Betreuung.

PflegeleistungAnspruchZusätzliche Hinweise
Pflegegeld347 € monatlichBei häuslicher Pflege ohne ambulanten Pflegedienst
Pflegesachleistungen796 € monatlichFür Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
KombinationsleistungJaAnteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinierbar
Entlastungsbetrag131 € monatlichFür Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Technische PflegehilfsmittelZuschuss bis zu 25,50 € monatlichFür z. B. Hausnotruf, Betriebskosten werden übernommen
Installation HausnotrufEinmalig 10,49 €Zuschuss zur Ersteinrichtung des Hausnotrufs
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektion etc.
Verhinderungspflege1.685 € jährlichPlus max. 806 € des ungenutzten Budgets der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichPlus das ungenutzte Budget der Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege721 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.180 € je MaßnahmeAnpassung des Wohnraums für Barrierefreiheit
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse und Beratung für Angehörige
PflegeunterstützungsgeldJaLohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Soziale Sicherung für PflegepersonenJaBeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Anschubfinanzierung für WohngruppenBis zu 2.613 € einmaligZuschuss zur Gründung neuer Pflege-WGs
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim805 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 (2025)

Mit Pflegegrad 3 steigt der Unterstützungsbedarf für Pflegebedürftige deutlich an. Die Pflegeversicherung stellt umfangreichere finanzielle Mittel für häusliche und stationäre Pflege bereit, darunter höhere Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.

PflegeleistungAnspruchZusätzliche Hinweise
Pflegegeld599 € monatlichBei häuslicher Pflege ohne ambulanten Pflegedienst
Pflegesachleistungen1.497 € monatlichFür Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
KombinationsleistungJaAnteilig kombinierbar (Pflegegeld und Pflegesachleistungen)
Entlastungsbetrag131 € monatlichFür zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Technische PflegehilfsmittelZuschuss bis zu 25,50 € monatlichFür z. B. Hausnotruf (Betriebskosten)
Installation HausnotrufEinmalig 10,49 €Zuschuss zur Ersteinrichtung des Hausnotrufs
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.
Verhinderungspflege1.685 € jährlichPlus maximal 806 € aus dem ungenutzten Budget der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichPlus das ungenutzte Budget der Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege1.357 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.180 € je MaßnahmeFür barrierefreie Anpassungen im Wohnraum
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse und Beratung für Angehörige
PflegeunterstützungsgeldJaLohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Soziale Sicherung für PflegepersonenJaBeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Anschubfinanzierung für WohngruppenBis zu 2.613 € einmaligZuschuss zur Gründung neuer Pflege-WGs
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim1.319 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 (2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 benötigen intensive Unterstützung. Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl an Leistungen, um die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung sicherzustellen. Dazu gehören hohe Pflegesachleistungen, Pflegegeld und zusätzliche Zuschüsse für Entlastungsangebote.

PflegeleistungAnspruchZusätzliche Hinweise
Pflegegeld800 € monatlichBei häuslicher Pflege ohne ambulanten Pflegedienst
Pflegesachleistungen1.859 € monatlichFür Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
KombinationsleistungJaPflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombinierbar
Entlastungsbetrag131 € monatlichFür zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Technische PflegehilfsmittelZuschuss bis zu 25,50 € monatlichFür z. B. Hausnotruf (Betriebskosten)
Installation HausnotrufEinmalig 10,49 €Zuschuss zur Ersteinrichtung des Hausnotrufs
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.
Verhinderungspflege1.685 € jährlichPlus maximal 806 € aus dem ungenutzten Budget der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichPlus das ungenutzte Budget der Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege1.685 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.180 € je MaßnahmeFür barrierefreie Anpassungen im Wohnraum
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse und Beratung für Angehörige
PflegeunterstützungsgeldJaLohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Soziale Sicherung für PflegepersonenJaBeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Anschubfinanzierung für WohngruppenBis zu 2.613 € einmaligZuschuss zur Gründung neuer Pflege-WGs
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim1.855 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 (2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben den höchsten Unterstützungsbedarf. Ihnen stehen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu, einschließlich maximaler Pflegesachleistungen, Pflegegeld und vollstationärer Pflegefinanzierung.

PflegeleistungAnspruchZusätzliche Hinweise
Pflegegeld990 € monatlichBei häuslicher Pflege ohne ambulanten Pflegedienst
Pflegesachleistungen2.299 € monatlichFür Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
KombinationsleistungJaPflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombinierbar
Entlastungsbetrag131 € monatlichFür zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Technische PflegehilfsmittelZuschuss bis zu 25,50 € monatlichFür z. B. Hausnotruf (Betriebskosten)
Installation HausnotrufEinmalig 10,49 €Zuschuss zur Ersteinrichtung des Hausnotrufs
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.
Verhinderungspflege1.685 € jährlichPlus maximal 806 € aus dem ungenutzten Budget der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege1.854 € jährlichPlus das ungenutzte Budget der Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege2.085 € monatlichZusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar
Zuschuss zur WohnraumanpassungBis zu 4.180 € je MaßnahmeFür barrierefreie Anpassungen im Wohnraum
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Bis zu 53 € monatlichZuschuss für anerkannte Pflege-Apps
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse und Beratung für Angehörige
PflegeunterstützungsgeldJaLohnersatzleistung für berufstätige Angehörige
Soziale Sicherung für PflegepersonenJaBeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige
Wohngruppenzuschuss224 € monatlichFür ambulant betreute Wohngruppen mit mindestens 3 Pflegebedürftigen
Anschubfinanzierung für WohngruppenBis zu 2.613 € einmaligZuschuss zur Gründung neuer Pflege-WGs
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim2.096 € monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse

Pflegedienstleistungen ohne Pflegegrad

Pflegedienstleistungen im klassischen Sinne sind Angebote der Pflegeversicherung und sind somit stets an einen Pflegegrad gebunden. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Dauer Leistungen erlangt werden, die den Pflegedienstleistungen ähneln, jedoch von der Krankenkasse bereitgestellt werden (7). Hierfür ist allerdings eine spezifische Verordnung erforderlich.

Diese kann Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt werden, sofern Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer ernsthaften Krankheit temporär pflegerische Unterstützung benötigen.

Mögliche Leistungen der Krankenkasse in Bezug auf Pflege:

  • Häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege & Übergangspflege
  • Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
  • Haushaltshilfe

Ein nützlicher Hinweis

Ihr Ansprechpartner in solchen Fällen sind Ihre behandelnden Ärzte und Ihre Krankenkasse. Denn die Pflegekasse kommt erst ins Spiel, wenn eine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauert und Sie in Folge dessen einen Pflegegrad erhalten können. In allen anderen Fällen ist es ratsam, sich an Ihre Krankenkasse und nicht an Ihre Pflegeversicherung zu wenden.

Ältere Frau bezahlt mit Karte an der Supermarktkasse
Seniorin zahlt mit Karte im Supermarkt

Pflegedienstleistungen in Kombination mit Beihilfe

Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel Beamte, Richter und ihre Angehörigen. Ihre Dienstherren zahlen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern beteiligen sich direkt an den anfallenden Kosten. Im Falle von Pflegebedürftigkeit müssen beihilfeberechtigte Personen sowohl Leistungen bei ihrer Pflegeversicherung als auch bei der Beihilfestelle beantragen.

Pflegedienstleistungen für beihilfeberechtigte Personen und deren Angehörige richten sich nicht ausschließlich nach dem Sozialgesetzbuch, sondern auch nach der jeweils geltenden Beihilfeverordnung. Diese Verordnungen und folglich auch die Leistungskataloge bei der Beihilfe variieren je nach Bundesland des Dienstherrn.

Ein wertvoller Tipp

Bei Unklarheiten bezüglich des jeweiligen Beihilferechts oder wenn in Ihrem Fall Ansprüche gegenüber mehreren Dienstherren bestehen, kann sich eine professionelle Beihilfeberatung als sehr hilfreich erweisen. Die Experten können Sie beraten und bürokratische Angelegenheiten für Sie übernehmen.

Pflegedienstleistungen ohne Pflegegrad

Pflegedienstleistungen im klassischen Sinne sind Angebote der Pflegeversicherung und sind somit stets an einen Pflegegrad gebunden. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Dauer Leistungen erlangt werden, die den Pflegedienstleistungen ähneln, jedoch von der Krankenkasse bereitgestellt werden (7). Hierfür ist allerdings eine spezifische Verordnung erforderlich.

Diese kann Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt werden, sofern Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer ernsthaften Krankheit temporär pflegerische Unterstützung benötigen.

Mögliche Leistungen der Krankenkasse in Bezug auf Pflege:

  • Häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege & Übergangspflege
  • Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
  • Haushaltshilfe

Ein nützlicher Hinweis

Ihr Ansprechpartner in solchen Fällen sind Ihre behandelnden Ärzte und Ihre Krankenkasse. Denn die Pflegekasse kommt erst ins Spiel, wenn eine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauert und Sie in Folge dessen einen Pflegegrad erhalten können. In allen anderen Fällen ist es ratsam, sich an Ihre Krankenkasse und nicht an Ihre Pflegeversicherung zu wenden.

Pflegedienstleistungen in Kombination mit Beihilfe

Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel Beamte, Richter und ihre Angehörigen. Ihre Dienstherren zahlen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern beteiligen sich direkt an den anfallenden Kosten. Im Falle von Pflegebedürftigkeit müssen beihilfeberechtigte Personen sowohl Leistungen bei ihrer Pflegeversicherung als auch bei der Beihilfestelle beantragen.

Pflegedienstleistungen für beihilfeberechtigte Personen und deren Angehörige richten sich nicht ausschließlich nach dem Sozialgesetzbuch, sondern auch nach der jeweils geltenden Beihilfeverordnung. Diese Verordnungen und folglich auch die Leistungskataloge bei der Beihilfe variieren je nach Bundesland des Dienstherrn.

Ein wertvoller Tipp

Bei Unklarheiten bezüglich des jeweiligen Beihilferechts oder wenn in Ihrem Fall Ansprüche gegenüber mehreren Dienstherren bestehen, kann sich eine professionelle Beihilfeberatung als sehr hilfreich erweisen. Die Experten können Sie beraten und bürokratische Angelegenheiten für Sie übernehmen.

Was umfasst der Begriff Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen sind jene Unterstützungsmaßnahmen, auf die Versicherte mit einem offiziell bestätigten Pflegegrad zugreifen können. Diese Leistungen umfassen grundsätzliche Betreuungs- und Pflegedienste, welche von Familienangehörigen, Betreuungspersonal oder Fachkräften im Pflegebereich durchgeführt werden und von der Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Was beinhaltet das Angebot an Pflegeleistungen?

PflegeleistungBeschreibung
Zuschüsse für WohngemeinschaftenFinanzielle Unterstützung für Pflege-WGs.
VerhinderungspflegeErsatzpflege durch eine andere Person, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
Tages- und NachtpflegeTeilstationäre Betreuung für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts Unterstützung benötigen.
Stationäre PflegeLeistungen für Pflege in einem Heim.
Startfinanzierung für WohngruppenEinmaliger Zuschuss für neue Wohngruppen mit pflegebedürftigen Personen.
Soziale Absicherung der PflegepersonenRenten- und Unfallversicherung für pflegende Angehörige.
PflegeunterstützungsgeldLohnersatzleistung für Angehörige, die kurzfristig Pflege organisieren müssen.
PflegesachleistungenÜbernahme von Kosten für professionelle Pflegedienste.
Pflegekurse für AngehörigeSchulungen zur besseren Bewältigung der Pflege zu Hause.
PflegehilfsmittelKostenübernahme für Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Gehhilfen.
PflegegeldGeldleistung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden.
PflegeberatungKostenlose Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige.
KurzzeitpflegeVorübergehende stationäre Pflege für bis zu 8 Wochen pro Jahr.
Kombinierte LeistungenMischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Entlastungsbetrag125 € monatlich zur Entlastung pflegender Angehöriger, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)Apps zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
BeratungseinsätzePflichtberatungen für Pflegegeldempfänger durch professionelle Pflegeberater.
Bauliche Maßnahmen für BarrierefreiheitZuschüsse für Umbauten, z. B. barrierefreie Bäder oder Treppenlifte.

Wer ist berechtigt, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen?

Personen, die eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben und über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, haben Anspruch auf Pflegeleistungen. Dieser Pflegegrad wird durch eine Pflegebegutachtung festgelegt, sobald die versicherte Person einen Antrag darauf gestellt hat. Die Bescheinigung des Pflegegrades bestätigt, dass die betreffende Person voraussichtlich für mehr als sechs Monate Pflege benötigt.

Welche Pflegeleistungen werden durch die Beihilfe abgedeckt?

Die Beihilfe orientiert sich grundsätzlich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Je nach Beihilfeermessungssatz teilen sich die Beihilfe und die ergänzende private Pflegeversicherung die Pflegekosten. Dabei kann dieser Satz in den verschiedenen Bundesländern variieren und liegt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Zu den entsprechenden Leistungen aufgrund des anerkannten Pflegegrades gehören: (8)

Pflegegeld; Pflegesachleistungen; Verhinderungspflege; Kurzzeitpflege; Leistungen für die teilstationäre Pflege, falls diese nicht mehr im häuslichen Umfeld gewährleistet werden kann; Leistungen für die vollstationäre Pflege, sofern diese nicht mehr im häuslichen Umfeld oder in der teilstationären Pflege gewährleistet werden kann; Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
 
Empfänger von Beihilfeleistungen müssen im Falle eines Pflegebedarfs die benötigten Pflegeleistungen sowohl bei ihrer Pflegeversicherung als auch bei der zuständigen Beihilfestelle beantragen.

Kann ich mir die Pflegesachleistung auszahlen lassen?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich Pflegesachleistungen auszahlen zu lassen. Diese sind spezifisch für die Kosten bestimmter Dienste oder Artikel vorgesehen, die zur Pflege benötigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegeleistung?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird, um selbst gewählte Pflegeleistungen abzudecken. Pflegeleistungen hingegen bezeichnen spezifische Dienste und Hilfsmittel, die der Unterstützung und Verbesserung der Pflegesituation dienen.

Wann hat man Anspruch auf Pflegeleistungen?

Einen Anspruch auf Pflegeleistungen hat man, wenn man über einen offiziell anerkannten Pflegegrad verfügt und versichert ist. Der Pflegegrad wird mittels einer Pflegebegutachtung festgestellt, nachdem ein Antrag darauf gestellt wurde.


Quellen

(1) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 4 Art und Umfang der Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__4.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(2) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 33 Leistungsvoraussetzungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(3) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(4) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(5) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 43 ff. Inhalt der Leistung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(6) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28a.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(7) Bundesministerium der Gesundheit (o. J.): Pflegeleistungen der Krankenkassen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/pflegeleistungen-der-krankenkassen.html (letzter Abruf am 06.03.2025)

(8) Bundesverwaltungsamt (2016): Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Rechtsgrundlagen/bbhv_7aev.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (letzter Abruf am 06.03.2025)

Guten Tag, ich bin Nico

Das hier ist ein Blog für Fachkräfte im Pflegebereich und Angehörige von Pflegebedürftigen. 

Inhaltsverzeichnis

Lächelnde Pflegerin im Gespräch mit einer älteren Patientin in einem Wohnzimmer in Iserlohn

Namaste, Ich bin Nico

Willst du lernen, wie du Glücklich sein kannst und trotzdem unglücklich?